Länderinformationen Eritrea
Hauptstadt | Asmara |
Fläche | 117.600 km² |
Einwohnerzahl | 5.1 Millionen |
Regierungssystem | Republik; präsidiale Regierungsform mit Übergangsparlament (de facto inaktiv) |
Religion | Muslime (ca. 50 %), Christen (ca. 50 %) |
Amtssprache | Tigrinya, Arabisch |
Währung | Nakfa |
Zeitzone | UTC + 3 |
Internet-TLD | .er |
Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarländern wird derzeit gewarnt.
Militäraktionen und Ausnahmezustand in der äthiopischen Region Tigray
Aufgrund des Konflikts zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der gleichnamigen an Eritrea angrenzenden äthiopischen Region, an dem auch Eritrea beteiligt ist, können Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie vorsichtig und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der eritreischen Regierung.
Die Einreise ist grundsätzlich nur auf dem Luftweg möglich.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind für Touristen geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist zurzeit grundsätzlich nicht gestattet.
Das Angebot an Flügen ist weiterhin eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln, diese werden aber kaum mehr eingehalten.
Empfehlungen
- Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Gambia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch für den Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet von länger als 12 Stunden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Meningokokken (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Dengue-Fieber wird in Gambia nur vereinzelt dokumentiert, vermutlich existiert eine höhere Dunkelziffer. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der zuständigen eritreischen Auslandsvertretung, in Deutschland bei der Botschaft des Staates Eritrea in Berlin oder beim Generalkonsulat des Staates Eritrea in Frankfurt am Main (für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) beantragt werden muss.
Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können dann ggf. zweimal gebührenpflichtig (ca. 60 USD) für jeweils einen Monat verlängert werden.
Für Touristenvisa und Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Eritrea sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Eritrea finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Eritrea.
Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Eritrea genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Eritrea finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Eritrea.
Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Eritrea gehen: Versicherungen im Ausland.
Sie haben sich in Eritrea ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.
Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.
Dahlak
Eritrean News and Information in Germany
http://www.dahlak.com/
Eritrea-Hilfswerk in Deutschland e. V.
Aus unserem Spendenaufkommen werden vor allem Selbsthilfeprojekte im Bildungswesen, in der Landwirtschaft, der Wasserversorgung und in der Gesundheitsfürsorge gefördert.
http://www.eritrea-hilfswerk.de/