Länderinformationen Kamerun

Hauptstadt Yaoundé
Fläche 475.442 km²
Einwohnerzahl 28,524 Millionen
Regierungssystem Präsidialrepublik
Religion 69,2 % Christen: 38,4 % Katholiken, 26,3 % Protestanten, 0,5 % orthodoxe Christen, 4 % andere christliche Konfessionen; 20,9 % Muslime; 5,6 % Anhänger traditioneller west- und zentralafrikanischer Religionen; 1 % andere Religionen; 3,2 % keine Religion
Amtssprache Französisch, Englisch
Währung CFA-Franc BEAC
Zeitzone UTC+1
Internet-TLD .cm

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.

Bei der Einreise muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis (mindestens zwei Impfungen) vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Eine Betreuung durch die Botschaft oder die Kooperationsärzte der Botschaft Jaunde ist in den Quarantäneeinrichtungen des kamerunischen Gesundheitssystems nicht möglich.

Ausreise und Transit
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.

Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem 12. Lebensmonat bei Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine einmalige Auffrischimpfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus Kamerun benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist der übliche vollständige Impfschutz gegen Poliomyelitis im Rahmen der Standardimpfungen ausreichend.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite haben.

Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen).
Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Kamerun sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Kamerun finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Kamerun.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Kamerun genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Kamerun finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Kamerun.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Kamerun gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Kamerun ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsch-Kamerunische Brücke e. V.
Die Deutsch-Kamerunische Brücke e. V. fördert die internationale Gesinnung und Völkerverständigung durch kulturellen Austausch, unterstützt und entwickelt Projekte die nicht nur kurzfristig, sondern auch begleitend mit getragen werden. Seit der Gründung des Vereins wurde zahlreiche Projekte erfolgreich realisiert, u. a. der erste offizielle Fanclub der Nationalmannschaft von Kamerun, ASLICAM.
http://www.deutsch-kamerunische-bruecke.de/