Länderinformationen Mauritius

Hauptstadt Port Louis
Fläche 2.040 km²
Einwohnerzahl 1,3 Millionen
Regierungssystem Parlamentarische Demokratie
Religion 48 % Hinduismus, 32,7 % Christentum (26,3 % Katholiken, 6,4 % Protestanten), 17,3 % Muslime, 1 % Bahá'í, Buddhisten, 0,7 % keine Religion
Amtssprache Englisch und Französisch im Parlament
Währung Mauritius-Rupie
Zeitzone UTC+4
Internet-TLD .mu

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben, da sonst ein Papierformular am Flughafen ausgefüllt werden muss. Dies kann zu Wartezeiten führen.

Ausführliche Informationen in deutscher Sprache bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA). 

Ausreise und Transit
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht gilt derzeit nicht. Es wird empfohlen in Flughäfen (und Häfen) sowie u.a. in Gesundheitseinrichtungen einschließlich Krankenhäusern und Apotheken, eine Maske zu tragen.

Empfehlungen

  • Befassen Sie sich vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Mauritius ist gelbfieberfrei. 

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens über das Reiseende hinaus gültig sein.

Für Flugreisen zwischen der Hauptinsel Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues wird ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt.

Bei versuchter Einreise in Mauritius mit Reisedokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen und zwischenzeitlich wieder aufgefunden gemeldet worden sind, kommt es regelmäßig zu erheblichen Problemen bis hin zur Einreiseverweigerung.

  • Reisen Sie nicht mit Reisedokumenten, die in der Vergangenheit als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Nutzen Sie stattdessen ein neu ausgestelltes Reisedokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum.

Folgende Dokumente sollten bei der Einreise auf Aufforderung vorgelegt werden können:

  • Gültigen Reisepass oder anderes anerkanntes Reisedokument, das über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
  • Gültiges Rück- oder Weiterreiseticket in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland.
  • Bestätigte Buchung für eine Unterkunft in Mauritius oder Einladungsschreiben einer in Mauritius ansässigen Person.
  • Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Aufenthalts in Mauritius zu decken.
  • Berechtigung zur Wiedereinreise in Ihre Herkunfts- oder Aufenthaltsland.

Für alle anderen Reisezwecke, wie z.B. Arbeitsaufnahme und Studium, ist es erforderlich, vor Einreise die zuständige mauritische Auslandsvertretung zu kontaktieren und das entsprechende Visum zu einzuholen.

Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Mauritius sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Mauritius finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Mauritius.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Mauritius genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Mauritius finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Mauritius.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Mauritius gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Mauritius ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.