Länderinformationen Senegal

Hauptstadt Dakar
Fläche 196.722 km²
Einwohnerzahl 16,71 Millionen
Regierungssystem Präsidialdemokratie
Religion 94 % sunnitischer Islam, 5 % Christentum, 1 % Animisten
Amtssprache Französisch
Währung CFA-Franc BCEAO
Zeitzone UTC±0
Internet-TLD .sn

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Gewaltsame Ausschreitungen
Nach der Verurteilung von Oppositionspolitiker Ousmane Sonko in einem Strafverfahren Anfang Juni 2023 kam es insbesondere im Großraum Dakar und Ziguinchor (Casamance) zu gewaltsamen Ausschreitungen und Brandanschlägen, die mehrere Todesopfer gefordert haben. Der Zugang zum Internet und zu Messengerdiensten wurde seitdem mehrfach zeitweilig durch die Regierung unterbrochen. Mit weiteren Ausschreitungen und Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden.

  • Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen weiträumig fern.
  • Beschränken Sie Fahrten im Land auf das Notwendige.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Tragen Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Beschränkungen im Land
Manche Einrichtungen bestehen weiterhin auf das Tragen einer Maske und weisen darauf vor Betreten entsprechend hin.  

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dennoch dringend empfohlen, da Senegal Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet.

  • Stellen Sie einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher, siehe Poliomyelitis
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.

Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst vor kurzem ausgestellt wurden.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in den Senegal sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen im Senegal finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für den Senegal.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender im Senegal genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in den Senegal finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter im Senegal.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in den Senegal gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich im Senegal ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Partnerschaft Sahelzone e. V.
Partnerschaft Sahelzone e. V. ist ein Verein, der sich seit 1984 für Menschen in Afrika engagiert. Ziel des Vereins ist es, die Lebensverhältnisse der Menschen dort langfristig zu verbessern. Es soll in der Weise Hilfe geleistet werden, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt dauerhaft aus eigener Kraft bestreiten und sichern können.
http://www.partnerschaft-sahelzone.de/