Länderinformationen Zentralafrikanische Republik

Hauptstadt Bangui
Fläche 622.984 km²
Einwohnerzahl ca. 4,7 Millionen
Regierungssystem Präsidialdemokratie
Religion christliche Religionen (80 %), Islam (10 %), animistische Religionen (10 %), indigene Glaubensrichtung (9,6 %)
Amtssprache Französisch, Sango
Währung CFA-Franc BEAC
Zeitzone UTC + 1
Internet-TLD .cf

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.

Kampfhandlungen
Die Sicherheitslage ist im gesamten Land volatil. Es kommt landesweit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Todesopfern. Die Anzahl an Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, auch auf größeren Verbindungsstraßen, nimmt zu. Mehr als eine Million Bewohner des Landes sind auf der Flucht. Landesweit und auch in der Hauptstadt Bangui können jederzeit wieder Kämpfe ausbrechen.

Es kommt verstärkt zu teils unvorhersehbaren Verhaftungen durch Sicherheitskräfte, bei denen keine Rechtsmittel zugelassen sind. Dies betrifft auch Personen, die nicht in der Zentralafrikanischen Republik leben, keine dortige Staatsangehörigkeit haben und sich nur kurzfristig im Land aufhalten.

Einschränkungen des inländischen und internationalen Luftverkehrs bis hin zur Schließung des internationalen Flughafens Bangui-M´Poko sind jederzeit möglich.

In Bangui herrscht eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr, diese kann kurzfristig ausgeweitet werden.

Die wichtigste Zufahrtsstraße von Douala (Kamerun) nach Bangui wird immer wieder durch bewaffnete Gruppen blockiert, weshalb der Warennachschub unterbrochen ist. Preise auch für Nahrungsmittel steigen, es gibt Warenengpässe. Treibstoff ist nicht durchgängig erhältlich. Auch Konvois der Hilfsorganisationen werden hierdurch beeinträchtigt. Krankenhäuser haben keine Notstromversorgung.

  • Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten, beschränken Sie Ihren Bewegungsradius auf Bangui und auf das absolute Minimum und bleiben Sie in gesicherten Unterkünften.
  • Verlassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr die Unterkunft. Bei Ausfahrten in den Abendstunden ist ein Begleitschutz notwendig. Gehen Sie insbesondere bei Kampfhandlungen nicht auf die Straße.
  • Beachten Sie die Vorgaben der Ausgangssperre.
  • Halten Sie sich über lokales Radio informiert, wenn Internet- und Telefonverbindungen nicht funktionieren.
  • Denken Sie an Vorratshaltung von Nahrung und Trinkwasser, halten Sie Mobiltelefone und andere Kommunikationsmittel einsatzbereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie bei Ihrem Auftreten und Äußerungen in der Öffentlichkeit besonders vorsichtig. Die Regierung verfolgt die von ihr wahrgenommene Unterstützung von Rebellengruppen nachdrücklich. 
  • In der Zentralafrikanischen Republik gibt es keine Deutsche Botschaft, konsularische Hilfe kann vor Ort nicht geleistet werden, sondern erfolgt soweit möglich über die Deutsche Botschaft Jaunde.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.

Ein negativer PCR-Test, bei Abflug maximal 72 Stunden alt, ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich. Die Körpertemperatur wird bei Ankunft überprüft und das Ausfüllen eines Formulars gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.

Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet und bei Dunkelheit grundsätzlich geschlossen. Es gibt nur wenige Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen. Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr geschlossen.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Tollwut und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visaerteilung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der für Deutschland zuständigen zentralafrikanischen Botschaft in Paris beantragt werden muss.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährung können unbeschränkt eingeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 25.000 XAF deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden. Eine Genehmigung für die Einfuhr kann vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen o.a.) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.

Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.

Heimtiere
Die Einfuhr von Heimtieren ist nur über den internationalen Flughafen von Bangui M’Poko möglich. Die Einfuhrbestimmungen verlangen nicht zwingend, dass das Tier mit einem Mikrochip versehen wurde, dies wird jedoch zur Identifikation empfohlen. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine Tollwutimpfung, die mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgen muss, sie darf jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Für alle Tiere muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in französischer Sprache mitgeführt werden, nachdem das Tier keine Anzeichen von Erkrankungen aufweist und bei Hunden, Katzen und Frettchen aus einem tollwutfreien Bezirk stammt.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in die Zentralafrikanische Republik sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in die Zentralafrikanische Republik finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Zentralafrikanische Republik.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in der Zentralafrikanischen Republik genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in die Zentralafrikanische Republik finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in der Zentralafrikanischen Republik.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in die Zentralafrikanische Republik gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in der Zentralafrikanischen Republik ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.