Flugzeug in Neuseeland

Neuseeland reformiert Fachkräfte-Einwanderung

30.09.2026

Neue Residence-Wege für Fachkräfte, Techniker und Berufserfahrene

Neuseeland hat sein wichtigstes Einwanderungsprogramm für qualifizierte Fachkräfte umfassend reformiert. Seit dem 24. August 2026 gelten neue Regeln für die Skilled Migrant Category (SMC), die zusätzliche Aufenthaltswege schaffen, Gehaltsvorgaben vereinfachen und die Bewertung von Qualifikationen anpassen. Nach Angaben von Immigration New Zealand sollen die Änderungen Arbeitgeber dabei unterstützen, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und langfristig im Land zu halten.

Skilled Migrant Category Resident Visa: Das hat sich 2026 für Fachkräfte in Neuseeland geändert

Die Skilled Migrant Category (SMC) ist Neuseelands wichtigster Weg für qualifizierte Fachkräfte zum Daueraufenthalt. Bisher erfolgte dieser Weg überwiegend über ein Punktesystem, bei dem unter anderem Ausbildung, Berufserfahrung und Einkommen bewertet werden.

Dieses Punktesystem bleibt bestehen. Seit dem 24. August 2026 gibt es jedoch zusätzlich zwei neue Möglichkeiten, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten: den Skilled Work Experience Pathway und den Trades and Technician Pathway.

Wer in Neuseeland dauerhaft leben und arbeiten möchte, kann nun also je nach persönlicher Situation zwischen drei verschiedenen Residence-Wegen infrage kommen. Entscheidend sind dabei vor allem Ausbildung, Berufserfahrung und die aktuelle Beschäftigung.

Skilled Work Experience Pathway: Daueraufenthalt über Berufserfahrung

Der neue Skilled Work Experience Pathway richtet sich an Menschen, die vor allem durch ihre Berufserfahrung überzeugen.

Voraussetzung sind insgesamt fünf Jahre relevante Berufserfahrung in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung. Davon müssen mindestens drei Jahre in einem qualifizierten Beruf erbracht worden sein. Hinzu kommen mindestens zwei Jahre qualifizierte Beschäftigung in Neuseeland.

Die betreffenden Berufe müssen den sogenannten ANZSCO-Skill-Leveln 1 bis 3 zugeordnet sein. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um Berufe, die normalerweise eine Berufsausbildung, einen Meister-, Techniker- oder Hochschulabschluss beziehungsweise vergleichbare Fachkenntnisse voraussetzen.

Für die zwei Jahre Berufserfahrung in Neuseeland gelten zudem Lohnvorgaben. Die Tätigkeit muss mit mindestens dem 1,1-fachen der für diesen Residence-Weg festgelegten Gehaltsschwelle vergütet werden. Auch die aktuelle Stelle oder das aktuelle Jobangebot muss diesen Wert erreichen.

Trades and Technician Pathway: Neuer Weg für Handwerker und technische Fachkräfte

Der Trades and Technician Pathway wurde speziell für ausgewählte handwerkliche und technische Berufe geschaffen.

Wer diesen Residence-Weg nutzen möchte, benötigt:

  • eine anerkannte berufliche Qualifikation auf Level 4 oder höher,
  • mindestens 2,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung,
  • zusätzlich mindestens 1,5 Jahre qualifizierte Berufserfahrung in Neuseeland,
  • sowie ein Einkommen von mindestens der für diesen Weg geltenden Gehaltsschwelle.

Für deutsche Fachkräfte ist besonders wichtig: Wurde die Ausbildung außerhalb Neuseelands erworben, muss sie in der Regel von der neuseeländischen Bildungsbehörde NZQA bewertet werden. Dieses Verfahren heißt International Qualification Assessment (IQA).

Die ursprünglich diskutierte Vorgabe, dass ausländische Abschlüsse mindestens 120 Credits umfassen müssen, wurde wieder gestrichen. Für Qualifikationen, die in Neuseeland erworben wurden, gilt die 120-Credit-Anforderung dagegen weiterhin.

Neue Gehaltsregeln für Residence-Anträge

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Mindestgehälter, die für einen späteren Daueraufenthalt nachgewiesen werden müssen.

Bislang konnten steigende Gehaltsschwellen dazu führen, dass Antragsteller während ihres Aufenthalts plötzlich höhere Anforderungen erfüllen mussten als zu Beginn ihrer Beschäftigung. Künftig zählt grundsätzlich die Gehaltsschwelle, die zum Zeitpunkt galt, als die relevante Berufserfahrung begonnen wurde. Spätere Erhöhungen wirken sich daher nicht automatisch auf bereits laufende Planspiele für den Daueraufenthalt aus.

Zusätzlich wurde eine Übergangsregel eingeführt: Wer innerhalb von fünf Monaten nach Erteilung seines Arbeitsvisums die Arbeit aufnimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die damals gültige Gehaltsschwelle nutzen, selbst wenn diese später angehoben wurde.

Ähnliche Regelungen gelten inzwischen auch für mehrere sogenannte Work-to-Residence-Visa, bei denen zunächst mit einem Arbeitsvisum gearbeitet und später ein Daueraufenthalt beantragt wird.

 

Falls Sie nach Neuseeland auswandern möchten, finden Sie hier viele weitere Informationen:

Expat-Ländersteckbrief Neuseeland