Neue EU-Fluggastrechte beschlossen

23.10.2026

Das ändert sich bei Entschädigungen, Rückflügen und Gepäckvorgaben

Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober 2026 einer umfassenden Reform der EU-Fluggastrechte zugestimmt. Zu den zentralen Neuerungen zählen vereinfachte Entschädigungsverfahren, ein Verbot von No-Show-Klauseln, mehr Transparenz bei Flugpreisen und zusätzliche Schutzrechte für bestimmte Passagiergruppen. Die Reform gilt als die umfangreichste Überarbeitung der europäischen Fluggastrechte seit Einführung der Verordnung im Jahr 2004. 

Der Geltungsbereich der Fluggastrechte bleibt gleich: Passagiere haben immer ein Recht auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU (inkl. Island, Norwegen und der Schweiz) sowie bei Flügen aus einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land. Wer aus einem Drittstaat in die EU einreist, kann die Rechte nur in Anspruch nehmen, wenn die jeweilige Airline ihren Sitz in der EU hat. Heißt konkret: Wenn Sie mit Lufthansa von New York nach Frankfurt fliegen, gelten die EU-Fluggastrechte, nicht aber, wenn Sie z.B. mit Delta Airlines dieselbe Strecke fliegen.

Airlines müssen künftig aktiv informieren

Neu eingeführt werden deutlich strengere Informationspflichten für Fluggesellschaften.

Kommt es zu einer Verspätung oder Annullierung, müssen Airlines Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende über ihre Rechte und den Ablauf möglicher Entschädigungsanträge informieren. Anträge müssen bestätigt und innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden. Die Fluggesellschaft muss entweder zahlen oder begründen, warum kein Anspruch besteht.

Die EU reagiert damit auf die vielkritisierte Praxis, dass viele Betroffene ihre Ansprüche nicht geltend machen können und Verfahren sowie Entscheidungen oft schwer nachvollziehbar sind.

Entschädigungsansprüche bleiben weitgehend unverändert

Lange Zeit wurde darüber diskutiert, die Hürden für Entschädigungszahlungen anzuheben. Letztendlich haben sich jedoch die Befürworter der bestehenden Ansprüche durchgesetzt.

Passagiere haben daher weiterhin Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ankommt oder weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird. Die Höhe der Entschädigung richtet sich wie bisher nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sowie auf längeren Flügen innerhalb der EU und 600 Euro bei den meisten weiteren Langstreckenflügen.

Voraussetzung bleibt, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist.

Klarere Regeln bei außergewöhnlichen Umständen

Durch die Reform werden die Situationen, in denen die Fluggesellschaft nicht für die Verspätung oder kurzfristige Annullierung verantwortlich ist und daher keine Entschädigung zahlen muss, klarer definiert.

Formuliert wurde eine offene Liste mit Ereignissen wie Naturkatastrophen, Kriegen, Wetterbedingungen, randalierenden Passagieren sowie Streiks von Flughäfen, Flugsicherungen oder Bodenabfertigungsdiensten. Die Aufzählung ist jedoch ausdrücklich nicht abschließend. Fluggesellschaften müssen nachweisen, dass das jeweilige Ereignis tatsächlich für die Störung verantwortlich war.

Einheitliches EU-Formular für Entschädigungen

Künftig sollen Erstattungs- und Entschädigungsanträge über standardisierte EU-Formulare gestellt werden können. Die Formulare werden von der Europäischen Kommission in allen EU-Sprachen bereitgestellt. Die Neuerung gilt nicht nur für den Flugverkehr, sondern für sämtliche von den EU-Passagierrechten erfassten Verkehrsmittel.

Zusätzliche Rechte für Familien und Menschen mit Behinderung

Kinder unter 14 Jahren sollen künftig ohne zusätzliche Gebühren neben einer begleitenden Person sitzen können. Damit reagiert die EU auf die in den vergangenen Jahren zunehmende Praxis kostenpflichtiger Sitzplatzreservierungen.

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität werden erweitert. Es soll stärkere Schutzvorschriften sowie verbesserten Unterstützungsleistungen für betroffene Passagiere geben. Ist beispielsweise eine Begleitperson während eines Fluges notwendig, darf diese künftig kostenlos mitfliegen. Bei Bus-, Bahn- oder Schiffsreisen gilt diese Regelung bereits.

Rückflug darf nicht mehr verfallen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft sogenannte No-Show-Klauseln.

Bislang konnten Fluggesellschaften den Rückflug verfallen lassen, wenn ein Passagier den Hinflug nicht genutzt hatte. Künftig ist diese Praxis in der EU verboten. Wer beispielsweise wegen eines kurzfristigen beruflichen Termins, einer Visumsangelegenheit oder einer verspäteten Einreise seinen Hinflug verpasst, darf deshalb nicht automatisch den Rückflug verlieren.

Mehr Transparenz bei Ticketpreisen und Handgepäck

Die EU verschärft außerdem die Vorgaben zur Preisdarstellung.

Fluggesellschaften müssen künftig klarer ausweisen, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sind und welche Gebühren für Handgepäck anfallen. Ziel ist es, Preisvergleiche zwischen verschiedenen Airlines zu erleichtern.

Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss noch der Rat der Europäischen Union formell zustimmen; anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die neuen Vorschriften treten 12 Monate nach dieser Veröffentlichung in Kraft und werden damit frühestens ab Herbst 2027 gelten.