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In Brasilien ist bei jedem Todesfall ein gerichtliches Nachlassverfahren (Inventário) durchzuführen, welches insbesondere bei ausländischer Beteiligung und Uneinigkeit zwischen Erben viele Jahre in Anspruch nimmt. Auch ein im Ausland verfasstes Testament wird dieser gerichtlichen Überprüfung in Brasilien unterzogen und auf seine Gültigkeit hin untersucht. Seit 2007 besteht zudem die Möglichkeit, den Nachlass notariell zu regeln, soweit alle Erben geschäftsfähig sind und kein Testament existiert. Zudem bedarf es hierfür der Einigkeit der Erben über die Aufteilung des Nachlasses. Diese außergerichtliche Möglichkeit stellt zweifellos den schnellsten Weg dar, um den Nachlass zu regeln.

 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchführung dieses Nachlassverfahrens bzw. der Anfertigung der außergerichtlichen Nachlassurkunde, wie auch bei der gesamten Abwicklung des Erbfalles in Brasilien und Deutschland.

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