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Rupprecht Brinkmann Abogados

Rupprecht Brinkmann Abogados ist eine spanische Anwaltskanzlei für Privatpersonen und Unternehmen aus den deutschsprachigen Ländern.

 

Die Kanzlei geht in ihrer heutigen Zusammensetzung zurück auf den Zusammenschluss der Rechtsanwälte Herbert Rupprecht und Christoph Brinkmann zur Sozietät Rupprecht Brinkmann Abogados im Jahr 2001.

 

 

Profil und Philosophie

 

Wir sind spanische Anwälte und wir sind Deutsche, die hier ihre Wurzeln haben, und die genauso deutsch wie spanisch sprechen und denken, und sich in beiden Kulturen bewegen.

Häufig weisen die Fälle unserer Mandanten einen Bezug zum spanischen oder deutschen Recht, zum Recht der Schweiz, Österreichs oder anderer Staaten und zum EU-Recht auf. Wir kennen sowohl das Recht und die Spielregeln im spanischen wie im deutschen Rechtskreis. Anders als unsere im Regelfall auf das Recht ihres Staates beschränkten Anwaltskollegen bewegen wir uns daher problemlos zwischen verschiedenen Rechtsordnungen, kennen völlig andere Möglichkeiten des Angriffs oder der Verteidigung, und verschaffen Ihnen dadurch einen bedeutsamen Vorsprung gegenüber Ihrem Gegner.

 

Dass wir das Recht Spaniens kennen, bedarf an sich nicht der Erwähnung. Denn dass wir Sie im Rahmen unserer Kompetenzbereiche in Spanien vertreten wie eine spanische Kanzlei – mit dem Unterschied, dass Sie mit uns in Ihrer Sprache sprechen können – versteht sich von selbst.

Sprechzeiten:

 

Von Mo - Fr: ganztägig nach Vereinbarung.

 

Telefonische Sprechzeiten:

 

Morgens:Mo - Fr:11:00 – 14:00

Nachmittags:Mo - Do:16:00 – 20:00

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