Peter Alefeld
Der Kanzleigründer Peter Alefeld ist sowohl als französischer Avocat à la Cour in Toulouse als auch als deutscher Rechtsanwalt in München zugelassen. Aufgrund seiner Kenntnisse des deutschen und des französischen Rechts ist er beratend in Deutschland und Frankreich tätig und vertritt Ihre Interessen vor deutschen und französischen Gerichten. Er berät Sie im deutschen, im französischen und im internationalen Recht, insbesondere in folgenden Bereichen: Erbrecht, Erbschaftssteuererklärungen, Immobilienrecht, Forderungsvollstreckung, Familienrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht