Bulinský, Vávra & Partners, advokátní kancelář, s.r.o.
Am 1.7.2015 wurde im Handelsregister die Gesellschaft Bulinský, Vávra & Partners, advokátní kancelář, s.r.o. eingetragen, die Rechtsnachfolgerin und Fortsetzerin der ursprünglichen Vereinigung von natürlichen Personen Bulinský & Vávra, advokátní kancelář wurde.
Die Rechtsanwaltskanzlei gehört zu bedeutenden Brünner Kanzleien mit langjähriger Tradition, wobei sie die Rechtsdienste – anknüpfend an die ursprüngliche Vereinigung von natürlichen Personen – bereits seit 1.7.1990, also vom eigentlichen Anfang der Entstehung der privaten Rechtsanwaltschaft leistet.
Die Rechtsanwaltskanzlei erwarb ihren Ruf insbesondere mit ihrer Spezialisierung im Bereich der Leistung von Rechtsdiensten auf ausländische Mandanten und Mandanten mit ausländischer Vermögensbeteiligung. Die Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen insbesondere im internationalen Privatrecht und Recht des internationalen Handels, erworben unter anderem durch langjährige Kooperation mit bedeutenden ausländischen Rechtsanwaltskanzleien und langjähriger Vertretung von ausländischen Mandanten in der Tschechischen Republik sowie tschechischen juristischen Personen mit ausländischen Inhabern.
Die Rechtsanwaltskanzlei leistet Rechtsdienste in allen Rechtsbereichen mit besonderer Ausrichtung auf das Handel-, Zivilrecht und internationales Privatrecht. Die Rechtsdienste werden sowohl Handelskörperschaften als auch natürlichen Personen geleistet, und zwar neben der tschechischen Sprache auch in Deutsch und Englisch.
Die Kanzlei ist Mitglied des Vereins von deutschen Rechtsanwälten VDA und war langjähriges Mitglied der internationalen Vereinigung von Rechtsanwaltskanzleien EUROJURIS (mehr Informationen finden Sie in der Sektion Internationale Kooperation).