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Immobilienversicherung im Ausland

Speziell für Ferien- und Auslandsimmobilien

Immobilienversicherung im Ausland

Über 50.000 zufriedene Ferienhausbesitzer können nicht irren!

Eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus im Ausland, das Sie immer nutzen können, wenn Sie möchten – schön, oder? Ob Sie es vermieten oder selbst dort Urlaubstage verbringen – wichtig ist doch immer, dass Wohnung und Eigenheim gut abgesichert sind.

Es muss ja nicht gleich die Naturkatastrophe sein, welche die gesamte Immobilie zerstört. Da Ihr Eigenheim wahrscheinlich öfters im Jahr leer steht, sind auch Einbrüche oder Unfälle möglich und können zu erheblichen Schäden führen. Den Ärger kann Ihnen niemand nehmen, aber der finanzielle Schaden kann gut aufgefangen werden. Denn natürlich gibt es auch fürs Ausland die richtige Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Ihr Ansprechpartner

Porträtbild Melanie Hegemann, DR-WALTER

Frau Melanie Hegemann

T: +49 2247 9194-936
F: +49 2247 9194-304
hegemann@deutsche-im-ausland.org

Was macht diese Immobilienversicherung für das Ausland so besonders?

Auch wenn das Haus im Ausland steht, wollen Sie die oftmals komplexen Versicherungsbedingungen wohl nicht unbedingt auf Französisch, Spanisch oder Kroatisch lesen, oder? Bei der von uns empfohlenen Versicherung erhalten Sie sämtliche Vertragsunterlagen auf Deutsch und der Vertrag wird auch nach deutschem Recht geführt.

Zudem bieten viele andere Anbieter von Ferienhauspolicen keine umfassende Deckung ab und versichern somit nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Risiken. Anders die Intasure, bei der Sie nach "deutschem Standard" abgesichert sind.

Intasure-Policen sind speziell auf Personen zugeschnitten, die im Ausland einen Hauptwohnsitz oder eine Ferienimmobilie besitzen. Aber: Diese Versicherung ist nur für Kund:innen geeignet, die ihren Hauptwohnsitz in der EU/EWR haben. Kund:innen, die über einen anderen Hauptwohnsitz verfügen, bitten wir, Angebote direkt über Intasure-Homepage anzufordern.

Versichert werden können Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze im In- und Ausland.

 

intasure

Ihre Vorteile bei der Intasure-Immobilienversicherung

Die Intasure-Versicherungspolice hebt sich durch folgende Produkteigenschaften von herkömmlichen Immobilienversicherungen ab:

  • Versicherungsschutz online für Gebäude bis zu 1 Million Euro Versicherungssumme
  • Auf Wunsch persönliche Beratung durch Rückruf der Intasure
  • Schutz im unbewohnten und bewohnten Zustand
  • Schutz bei Lang- und Kurzzeitvermietung
  • Unbeabsichtigte Sachbeschädigung durch Mieter optional mitversichert
  • Reisekostenerstattung im Schadensfall optional mitversichert
  • Mietverlust infolge eines Schadens gedeckt

Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug des Leistungspaketes. Alle Details zu Intasure-Produkten finden Sie im Policenwortlaut der Immobilienversicherung, vgl. Downloads unten.

Bausteine der Immobilienversicherungen

Die Immobilienversicherung von Intasure bietet Ihnen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten an:

  • Gebäude & Hausrat
  • nur Gebäude
  • nur Hausrat

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an

In wenigen Schritten zu Ihrer Immobilienversicherung

  1. Starten Sie Ihre individuelle Anfrage per Online-Formular.
  2. Geben Sie Ihre Immobiliendaten ein und als Agenturnummer die 703565.
  3. Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung können Sie auf dieser Seite auch einen Rückruf anfordern.
  4. Nach Eingabe aller Daten erhalten Sie Ihr Angebot mit den vollständigen Versicherungsunterlagen per E-Mail.

Angebot online anfordern

Immobilienversicherung - Die wichtigsten Fragen und Antworten für Interessenten und Versicherte

Es handelt sich um einen Jahresvertrag mit stillschweigender Verlängerung.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.

In dringenden Fällen melden Sie bitte der Intasure den Schaden so schnell wie möglich per Telefon:

Für Anrufer aus Deutschland: 0800 99 552 442 5
Für Anrufer aus dem Ausland: +49 40 88 141 225 7

Die Intasure wird dann alles Weitere mit Ihnen am Telefon besprechen. Weitere Informationen zur Schadensregulierung erhalten Sie bei Vertragsabschluss im Vertragswortlaut.

Bitte bedenken Sie, dass die Intasure gegebenenfalls den Schaden begutachten muss und aus diesem Grund die Schadensmeldung vor der Wiederherstellung der beschädigten Sache erfolgen muss.

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