Frisch vermähltes Brautpaar hält sich an den Händen

Binationale Eheschließung – trotz Bürokratie zum Happy End

06.06.2023

Natürlich haben wir noch Landesgrenzen. In der Liebe allerdings gibt es keine Grenzen. Und zunehmend besiegeln Paare mit unterschiedlichen Wurzeln offiziell ihre Liebe und schließen den Bund fürs Leben.  

Kurz mal die Romantik zur Seite geschoben und ein juristischer Blick auf die Ehe: eine Eheschließung ist – nüchtern betrachtet - ein rechtlich bindender Vertrag zwischen 2 Parteien mit weitreichenden Auswirkungen für das weitere Leben.  

Doch was gibt es zu beachten, wenn Sie einen Partner anderer Nationalität heiraten möchten? Und dies vielleicht nicht in Deutschland? 

Dänemark – das Eldorado für Heiratswillige  

In unserem Nachbarland wohnen laut World Happiness Report 2023 nicht nur sehr glückliche Menschen, sondern sie sorgen auch dafür, dass andere Menschen glücklich sind. Geringe bürokratische Hürden und vergleichsweise geringe Kosten machen Dänemark zu einem beliebten Hochzeitshotspot. Die meisten dänischen Kommunen verlangen nur, dass die Heiratswilligen sich am dänischen Eheschließungsort zwei bis drei Tage vor der Trauung aufgehalten haben und dieses auch nachweisen können, beispielsweise durch eine Hotelrechnung.  

Eheschließungsbestimmungen – ein bisschen Bürokratie muss leider sein 
 
In allen Ländern übergreifend sind deutsche Konsulate oder Botschaften eine erste gute Anlaufstelle im Ausland. Brautpaare bekommen dort wichtige Informationen, z.B. welche Art der Echtheitsbestätigung für das Land vorgeschrieben ist, in dem sie heiraten wollen. 

In Deutschland unterstützt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Seit dem 01.01.2023 beantwortet das BfAA Fragen zum ausländischen Recht bei binationalen Eheschließungen. Besonders die landesspezifischen Merkblätter "Deutsche heiraten im Ausland" bringen Sie in Ihrer Planung voran.  

Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Auskünfte über die Eheschließungsbestimmungen im Ausland bekommen Sie von der Behörde, welche die Eheschließung vornimmt. Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt auf, auch im Hinblick auf notwendige Dokumente, mögliche Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen.  

Ein kleines Beispiel: kommt Ihr Partner aus Argentinien und Sie möchten in Buenos Aires heiraten, sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Antrag auf Eheschließung beim Personenstandsregister (Uruguay 753) unter Vorlage gültiger Reisepässe 
  • Nachweis des Wohnsitzes und ggf. Aufenthaltstitel 
  • eidesstattliche Erklärung über den Familienstand 
  • Gesundheitsnachweis innerhalb von 7 Tagen vor der Eheschließung 
  • Zwei Trauzeugen, die älter als 21 Jahre sind und ihren Wohnsitz in Buenos Aires haben 
  • Dolmetscher, wenn die Spanischkenntnisse nicht ausreichend sind 

Abweichungen sind möglich, denn eine verbindliche Auskunft kann nur das Standesamt Ihrer Wahl geben.  

Und wenn es mit der binationalen Ehe doch nicht funktioniert? 

Für Klarheit sorgt seit dem 21.06.2012 die EU-Verordnung ROM III. Will sich ein binationales Paar scheiden lassen, muss zuerst geklärt werden, welche Landesgesetze hierfür gelten. Fast alle Staaten haben ein internationales Privatrecht, das diese Zuständigkeit regelt. Viele EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, richten sich nach der EU-Verordnung ROM III. Kurzum: Lassen sich Paare unterschiedlicher Nationalität scheiden, greift das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Paares. Die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle.  

Eine Scheidung innerhalb der EU zieht in der Regel keine weiteren gerichtlichen Verfahren nach sich.  EU-Mitgliedsstaaten untereinander erkennen Entscheidungen von Familiengerichten an. Anders sieht es bei Scheidungsurteilen aus Nicht-EU-Staaten aus. Sie sind z.B. in Deutschland erst dann rechtswirksam, wenn die deutschen Behörden sie anerkannt haben.  

Wir gehen selbstverständlich von einem Happy End aus und hoffen, dass sich die wenigsten Paare mit dem Thema Scheidung befassen müssen.