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Sozialversicherungsrecht in Marokko

Allgemeine Information

Immer mehr Bundesbürger verbringen ihren wohlverdienten Urlaub auf dem afrikanischen Kontinent, wobei Marokko zu einem der beliebtesten Urlaubsländer zählt.

Bevor man aber die schönsten Wochen des Jahres in Ruhe genießen kann, sollten vor dem Reiseantritt, einige wichtige Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere den Krankenversicherungsschutz während des Aufenthaltes in Marokko.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko wurde kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Was bedeutet das?

Zu Lasten der deutschen Krankenkasse können in Marokko im Krankheitsfall keine Sachleistungen (z. B. ambulante ärztliche Behandlung oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt) in Anspruch genommen werden. Hier hilft nur eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Wir wollen es nicht herbeireden, aber was passiert, wenn man in Marokko arbeitsunfähig erkrankt?

Dann ist unverzügliches Handeln angesagt! Schließlich geht es um den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung und Krankengeld. Der Arbeitgeber und die deutsche Krankenkasse sind unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies geht am besten mittels Telefon oder Telefax.

Vom behandelnden Arzt einer marokkanischen Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, einem Privatarzt oder einer Poliklinik der CNSS (Caisse Nationale de Sécurité Sociale) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erbitten. Diese muss binnen sieben Tagen der örtlich zuständige Regionaldirektion oder Zweigstelle der CNSS übermittelt oder vorgelegt werden. Der CNSS sind Aufenthaltsort in Marokko sowie Name und Anschrift der deutschen Krankenkasse bekannt zu geben. Die CNSS behält es sich vor, den arbeitsunfähig erkrankten Patienten zu einer Kontrolluntersuchung vorzuladen. Diese Termine werden kurzfristig anberaumt und sind unbedingt wahrzunehmen. Über das Ergebnis der Kontrolluntersuchung wird auch die deutsche Krankenkasse informiert.

Adressen

Sozialversicherungsträger/Verbindungsstellen

Staatliche Anstalt für Soziale Sicherheit Marokko

Postadresse: Caisse Nationale de Sécurite Sociale
649, Boulevard Mohammed V
Casablanca
 
Fon: +212 (0)22547-227
Fax: +212 (0)22547-026
E-Mail: Rabea.Berrada(at)cnss.ma
 
Verbindungsstelle (auch zuständig für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten).

Alle Regionaldirektionen der CNSS finden Sie aufgelistet im Downloadcenter unseres Services-Bereiches auf dieser Webseite: http://www.deutsche-im-ausland.org/service/downloadcenter.html

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