Krankenversicherung für Rentner im Ausland: Gesetzlich oder privat?

Was sollten Rentner nach der Auswanderung beachten?

Krankenversicherung im Ausland

Nach einem langen und erfolgreichen Berufsleben wollen viele Rentner ihren Traum vom Leben im Ausland wahr machen. Ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Abenteuern und entspanntem Lebensrhythmus. Egal ob in Florida, Neuseeland, Spanien oder Thailand: Viele Länder locken mit angenehmem Klima, offener Mentalität oder günstigen Lebenshaltungskosten.

Fast 245.000 Rentenzahlungen wurden im Jahr 2024 an Deutsche ins Ausland überwiesen. Zwar muss man eventuelle Wechselkursschwankungen und Bankgebühren selbst tragen, aber in vielen Ländern lässt es sich mit der monatlichen Rentenzahlung besser wirtschaften als in Deutschland. Gutes Wetter, herrliche Landschaft und ein freies Leben kann man auch ohne viel Geld genießen.

Dennoch sollte jeder, der seinen Ruhestand im Ausland verbringen will, für den Krankheitsfall vorsorgen. Auch wer bei guter Gesundheit ist, braucht mal einen Arzt. Zudem besteht gerade in späteren Lebensjahren die Möglichkeit einer ernsthaften Erkrankung.

In den meisten Ländern ist die medizinische Versorgung in Ordnung. Doch nicht überall gibt es ein soziales Gesundheitssystem auf deutschem Niveau, häufig werden Leistungen privat abgerechnet. Wer eine Behandlung nicht aus eigener Tasche bezahlen will, braucht deshalb eine internationale Krankenversicherung.

Gesetzlich oder privat versichert: Auf den Wohnort kommt es an

Wenn Sie in Ihrer Rente dauerhaft ins Ausland ziehen, müssen Sie sich auch über Ihren Versicherungsschutz Gedanken machen. Wie bei vielen anderen Punkten auch, ist es vor allem relevant, ob Sie innerhalb des EWR bleiben oder in einen Drittstaat ziehen.

Innerhalb des EWR und der Schweiz

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat der Europäischen Union (EU), in einen EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in die Schweiz, kann Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland weiter gelten. In diesem Fall können Sie auch im Ausland die medizinisch notwendigen Leistungen nach den dort geltenden Vorschriften in Anspruch nehmen.
Informieren Sie sich vor Ausreise unbedingt bei Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsträger.

Umzug in einen Drittstaat ohne Abkommen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, das nicht zur EU, zum EWR oder zur Schweiz gehört und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, endet in der Regel Ihr Schutz durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung.

In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf Sachleistungen über Ihre deutsche Krankenkasse, und der gesetzliche Versicherungsschutz entfällt. Für diese Situation müssen Sie selbst sorgen, etwa durch den Abschluss einer privaten internationalen Krankenversicherung, um im Krankheitsfall in Ihrem neuen Wohnsitzland abgesichert zu sein.

Alternativ können Sie sich auch darüber informieren, ob es in Ihrem neuen Heimatland die Möglichkeit gibt, dass Sie in eine öffentliche Krankenversicherung aufgenommen werden.
 

Internationale Krankenversicherung für Rentner im Ausland

Eine internationale Krankenversicherung bietet im Ausland Schutz vor unerwarteten Kosten im Krankheitsfall. In vielen Ländern wird die medizinische Versorgung nicht durch ein staatliches Gesundheitssystem wie in Deutschland abgedeckt. Stattdessen müssen Behandlungen privat bezahlt werden.

Wer mehrere Jahre oder für immer im Ausland leben und seinen Ruhestand dort genießen will, braucht deshalb einen langfristigen Krankenversicherungsschutz. Im besten Fall eine Krankenversicherung, die auch Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen abdeckt. Rentner erhalten so auch im Ausland die notwendige medizinische Versorgung und Leistungen nach deutschem Standard.

Mit einer guten internationalen Krankenversicherung ist auch eine geplante Operation oder Zahnarztbehandlung in Deutschland möglich. Häufig können Sie zwischen günstigen Tarifen und umfangreichen Leistungen wählen. Allerdings werden auch diese privaten Krankenversicherungen im Alter teurer und es gibt Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss oder für eine Verlängerung.

Egal für welchen Versicherungsumfang Sie sich entscheiden – sobald Sie dauerhaft im Ausland leben, benötigen Sie eine Versicherung, die zeitlich unbefristet und ohne Summenbegrenzung ist und keinen deutschen Wohnsitz voraussetzt.
 

Krankenversicherung für einige Monate im Ausland

Welche Versicherung für zukünftige Ruheständler am besten passt, hängt davon ab, ob man jedes Jahr nur ein paar Monate im Ausland verbringt oder für immer auswandern will. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland behalten und nur den Winter in wärmeren Gefilden verbringen will, ist mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung gut beraten.

Auslandskrankenversicherungen beinhalten die Behandlung akuter Krankheiten und Unfälle. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport weltweit werden übernommen. Chronische Krankheiten, Zahnersatz und Vorsorgeuntersuchungen sind jedoch nur teilweise oder gar nicht mitversichert. Auch planbare Operationen und Rezepte für regelmäßige Medikamente müssen Sie sich vermutlich in Deutschland organisieren.

Diese Versicherungen können für eine Dauer von bis zu einem Jahr immer wieder neu abgeschlossen werden. Zu beachten sind allerdings die Altersstufen der verschiedenen Tarife: Die meisten Versicherungen werden im Alter teurer oder können ab einer bestimmten Altersstufe nicht mehr abgeschlossen oder verlängert werden.
 

Erst versichern, dann als Rentner ins Ausland

Es ist ratsam, sich bereits vor der Auswanderung um eine geeignete Krankenversicherung zu kümmern. Einige Versicherer setzen möglicherweise eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer im Ausland voraus oder berücksichtigen bestehende Vorerkrankungen bei der Tarifwahl.

Sie wissen noch nicht, wie lange Ihre Auslandsaufenthalte dauern? Dann ist es besser, einen möglichst langen Zeitraum zu versichern. Ist die Reise früher beendet, kann die Versicherung meist früher gekündigt werden. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Eine Verlängerung ist dagegen schwieriger. Neu hinzugekommene Erkrankungen sind dann nicht mehr eingeschlossen.

Für einen umfassenden Schutz, der auch Vorsorgebehandlungen und Vorerkrankungen abdeckt, ist die internationale Krankenversicherung in der Regel die bessere Wahl.
 

Pflegeversicherung im Ausland als deutscher Rentner

In Europa gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung."

Wenn Sie in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnen, besteht Anspruch auf Sach- und/oder Geldleistungen. Sachleistungen (z. B. häusliche Pflege, Hilfsmittel, Pflegeheimkosten) werden nach den Regeln des Wohnsitzstaates gewährt, während Geldleistungen (z. B. Pflegegeld, Leistungen für Pflegepersonen) die deutsche Pflegekasse direkt zahlt. 

Wohnort außerhalb der Mitgliedstaaten

Bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz endet die deutsche Pflegeversicherung, ebenso der Leistungsanspruch. Es ist empfehlenswert, bei der deutschen Pflegekasse über eine freiwillige Weiterversicherung nachzudenken, wenn ein späterer Rückzug nach Deutschland geplant ist.

Lassen Sie sich vor Ihrem Umzug ins Ausland entsprechend beraten, um eine gut informierte Entscheidung treffen zu können.
 

Vorsorgen für eine eventuelle Rückkehr nach Deutschland

Sie sollten immer eine Rückkehr nach Deutschland einplanen. Nicht kalkulierbare familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Probleme können einen solchen Schritt notwendig machen.

Wenn Sie dann nicht bereits vor Ihrem Umzug beispielsweise mit einer Anwartschaft vorgesorgt haben, bleibt Ihnen im Zweifelsfall der Schritt zurück in das deutsche Sozialsystem verwehrt.

Lassen Sie sich daher vor Ausreise unbedingt von Ihrer bisherigen Krankenversicherung beraten, was zu beachten ist und wie Sie für alle Eventualitäten vorsorgen.
 

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