Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
Startseite > Arbeiten im Ausland > Arbeiten im EU-Ausland

Arbeiten im EU-Ausland

Arbeitsaufnahme und -bedingungen bei einer Entsendung

(cc) lucas.gomes, flickr.com

Man spricht von einer Entsendung, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber eine Beschäftigung auszuüben. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer extra zum Zwecke einer Entsendung eingestellt wird. Der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers muss sich in Deutschland befunden haben, damit die Merkmale einer Entsendung vorliegen.


Sie sollten sich eingehend über die Sozialversicherung im Ausland informieren.

Beschäftigungsverhältnisse, die im Ausland ausgeübt werden, bleiben auch dann nach den deutschen Vorschriften sozialversicherungspflichtig, wenn folgende Voraussetzungen für eine so genannte Ausstrahlung erfüllt sind:


- Der Arbeitnehmer wird im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt.
- Die Entsendung ist entweder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. Projekte) oder auf Grund eines Vertrages im Voraus befristet.
Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen, erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Nähere Informationen sind auch bei der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erhältlich.

Auch wenn es sich um eine Ausstrahlung handelt, kann es unter Umständen vorkommen, dass für eine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu entrichten sind. Um solche Überschneidungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden, die im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts einheitliche Regelungen vorsehen.

Für folgende EU- Länder gelten die so genannten EWG-Verordnungen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Arbeitsvertrag/Entsendevertrag

Für DIA bietet Rechtsanwalt Goebel als besonderen Service die Möglichkeit an, Ihren Arbeitsvertrag/Entsendevertrag im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Regelungen und deren Wirksamkeit im Rahmen einer Erstberatung zu einem Festpreis von nur Euro 150 Euro zzgl. MwSt. zu überprüfen. Eine E-Mail an alsteranwalt(at)mia-pp.de genügt.

Steuern

(cc) rachaelvoorhees, flickr.com

Bisher gibt es kein einheitliches europäisches Steuerrecht. Damit Sie, falls Sie in mehreren Staaten Einkommen erzielen bzw. in einem Staat arbeiten und in einem anderen wohnen, nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen sind immer nur zwischen zwei Staaten geschlossen und fallen sehr unterschiedlich aus. Meistens muss das Einkommen in dem Land versteuert werden, in dem Sie sich überwiegend (mehr als 183 Tage im Jahr) aufhalten - also dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Für Beamte und Selbständige können allerdings andere Regelungen gelten. Sie sollten sich als künftiger Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land also rechtzeitig bei beiden zuständigen Finanzämtern über die genauen Richtlinien erkundigen.

Links

Versicherung im Ausland

Informationen zur richtigen Absicherung Im Ausland.

Versicherung im Ausland

 

Wir sind Partner

DIA e.V. ist Partner des Info-Portals "MIA PP" für Mitarbeiterentsendung ins Ausland

www.mia-pp.de