Arbeiten im EU-Ausland
Arbeitsaufnahme und -bedingungen bei einer Entsendung
(cc) lucas.gomes, flickr.comMan spricht von einer Entsendung, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber eine Beschäftigung auszuüben. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer extra zum Zwecke einer Entsendung eingestellt wird. Der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers muss sich in Deutschland befunden haben, damit die Merkmale einer Entsendung vorliegen.
Sie sollten sich eingehend über die Sozialversicherung im Ausland informieren.
Beschäftigungsverhältnisse, die im Ausland ausgeübt werden, bleiben auch dann nach den deutschen Vorschriften sozialversicherungspflichtig, wenn folgende Voraussetzungen für eine so genannte Ausstrahlung erfüllt sind:
- Der Arbeitnehmer wird im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt.
- Die Entsendung ist entweder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. Projekte) oder auf Grund eines Vertrages im Voraus befristet.
Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen, erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Nähere Informationen sind auch bei der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erhältlich.
Auch wenn es sich um eine Ausstrahlung handelt, kann es unter Umständen vorkommen, dass für eine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu entrichten sind. Um solche Überschneidungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden, die im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts einheitliche Regelungen vorsehen.
Für folgende EU- Länder gelten die so genannten EWG-Verordnungen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Arbeitsvertrag/Entsendevertrag
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Steuern
(cc) rachaelvoorhees, flickr.comBisher gibt es kein einheitliches europäisches Steuerrecht. Damit Sie, falls Sie in mehreren Staaten Einkommen erzielen bzw. in einem Staat arbeiten und in einem anderen wohnen, nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen sind immer nur zwischen zwei Staaten geschlossen und fallen sehr unterschiedlich aus. Meistens muss das Einkommen in dem Land versteuert werden, in dem Sie sich überwiegend (mehr als 183 Tage im Jahr) aufhalten - also dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Für Beamte und Selbständige können allerdings andere Regelungen gelten. Sie sollten sich als künftiger Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land also rechtzeitig bei beiden zuständigen Finanzämtern über die genauen Richtlinien erkundigen.
Links
Citizens Signpost Service
Citizens Signpost Service für EU-Bürger, die Probleme im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt haben.http://ec.europa.eu/citizensrights/front_end/index...
EU-Info
Umfassendes und praxisorientiertes Informationsangebot zum Thema Europäische Union in Deutschland. Unter „Arbeiten in Europa“ finden sich u. a. Details zu Arbeitssuche, Jobs in EU-Ländern, Regelungen für die neuen Beitrittsstaaten und zur Selbstständigkeit.www.eu-info.de
EURES
Das EURES-Netzwerk bietet als Zusammenschluss der europäischen Arbeitsverwaltungen Stellenangebote aus 31 Ländern, die nach Land, Region, Beruf, Vertragsart oder einer Kombination mehrerer Kriterien durchsucht werden können.http://www.europa.eu.int/eures/
Eurofound
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Sie stellt Informationen, Beratung und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung.www.eurofound.europa.eu
European JobGuide - Arbeiten und Ausbildung in Bayern, Österreich, Graubünden oder Südtirol
Der European JobGuide ist ein freies Informationsportal für Arbeits- und Ausbildungssuchende, die über eine Stelle oder berufliche Ausbildung im Ausland nachdenken, sowie für Arbeitgeber und Arbeitsvermittler, die sich gezielt über die Personalsuche im Ausland informieren möchten. Das Portal verfügt über ein großes Informationsangebot an Kontaktstellen im Ausland, Lohn- und Gehaltsvegleich, Zulassungsverfahren und Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen, sowie Jobportale und Stellenangebote von attraktiven Unternehmen aus der Region.http://www.european-jobguide.eu
Ihr Europa
Portal über das Leben, Arbeiten und Reisen in der EU: Hier erhalten Sie Rat und Hilfehttp://ec.europa.eu/youreurope/citizens/index_de.h...
MISSOC - Informationssystem zur gegenseitigen Information über die soziale Sicherheit
Um einen kontinuierlichen und umfassenden Austausch von Informationen über die soziale Sicherheit in Europa zu ermöglichen, wurde von der Europäischen Kommission 1990 MISSOC geschaffen, das "Gegenseitige Informationssystem zur sozialen Sicherheit".http://europa.eu/legislation_summaries/employment_...





