Länderinformationen Osttimor

Hauptstadt Díli
Fläche 14.918,72 km²
Einwohnerzahl ca. 1,3 Millionen
Regierungssystem Parlamentarisch-demokratische Republik
Religion Katholiken (97,6 %), Muslime (0,2 %), Protestanten (2,0 %), Buddhisten (0,05 %), Hindus (0,02 %), Animisten (0,08 %), Sonstige (0,08 %)
Amtssprache Tetum und Portugiesisch, daneben 15 „Nationalsprachen“
Währung US-Dollar
Zeitzone UTC + 9
Internet-TLD .tl

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Timor-Leste.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung Timor-Lestes.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Es sind keine Pflichtimpfungen bei Einreise vorgeschrieben, siehe WHO.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate und mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Es werden teilweise Rückreisetickets verlangt.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum, sofern keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist.

Minderjährige
Bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Timor-Leste wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an eine Auslandsvertretung von Timor-Leste.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich.

Heimtiere
Bezüglich des Imports von Heimtieren nach Timor-Leste wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an eine Auslandsvertretung von Timor-Leste.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Osttimor sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Osttimor finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Osttimor.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Osttimor genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Osttimor finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Osttimor.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Osttimor gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Osttimor ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsche Osttimor Gesellschaft e. V.
Die Deutsche Osttimor Gesellschaft (DOTG e. V.) ist ein gemeinnütziger, konfessionsloser und überparteilicher Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die deutsch-osttimoresischen Beziehungen mitzugestalten. Die DOTG besteht seit 2003.
http://www.osttimor.de/