Länderinformationen Philippinen

Hauptstadt Manila
Fläche 343.000 km²
Einwohnerzahl 109.035.343
Regierungssystem Präsidialsystem
Religion Katholiken 81,04 %, Muslime 5,06 %, Lutheraner 2,82 %, Iglesia ni Cristo 2,31 %, Unabhängige Philippinische Kirche 1,98 %, Siebenten-Tags-Adventisten 0,80 %, United Church of Christ 0,55 %, Zeugen Jehovas 0,50 %.
Amtssprache Filipino, Englisch
Währung Philippinischer Peso
Zeitzone UTC+8
Internet-TLD .ph

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Erhöhte vulkanische Aktivität
Die Vulkane Mayon und Taal zeigen erhöhte Aktivität, siehe Natur und Klima.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.

Vor Einreise ist eine Registrierung über das Portal des Gesundheitsministeriums erforderlich. Der Nachweis in Form eines QR-Codes oder Barcodes sollte den Fluggesellschaften am Check-in vorgelegt werden.

Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, siehe Einreise und Zoll – Visum.
  • vollständige Impfung gegen COVID-19.
  • Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
  • Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
  • Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.

Als vollständig geimpft (abhängig vom Impfstoff einfache oder zweifache Impfung mindestens 14 Tage vor Abreise) gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert. Eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend, sondern muss durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) ergänzt werden, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.

Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren müssen einen negativen offiziellen Antigentest in englischer Sprache (Selbsttest ist nicht ausreichend), nicht älter als 24 Stunden vor Abreise, vorlegen.

Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren, die vor Abreise keinen negativen Antigentest vorweisen können, müssen diesen bei Ankunft am Flughafen durchführen lassen.

Ungeimpfte minderjährige Reisende unter 15 Jahren unterliegen den Vorgaben für ihre sie begleitenden Eltern.

Bei Einreise positive getestete Reisende unterliegen den geltenden Quarantäne-Vorschriften des Gesundheitsministeriums.

Nähere Informationen können bei der Philippinischen Botschaft erfragt werden.

Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Philippinen selbst sind kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere während und kurz nach der Regenzeit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten noch sechs Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Deutschen Touristen wird unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets bei Einreise ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.

Die philippinische Immigrationsbehörde achtet bei der Ausreise von Ausländern darauf, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht überschritten wurde; bei Verstößen wird die Ausreise erst nach Bezahlung hoher Strafgebühren und ggf. Haft gestattet.

Für die Verlängerung eines Visums ist das Bureau of Immigration (BI), Intramuros, Manila oder ein örtliches BI-Regionalbüro (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) zuständig.

Für eine Arbeitsaufnahme, Geschäftsvisa oder längerfristigen Aufenthalt ist grundsätzlich vorab bei der zuständigen philippinischen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen.

Am Flughafen wird ein nach soziokulturellem Verständnis grob unhöfliches Benehmen mit Verweigerung der Einreise, Geldstrafe oder Haft sanktioniert.

Minderjährige
Alleinreisende oder in Begleitung sonstiger Personen reisende Kinder unter 15 Jahren benötigen ein Travel Permit, ausgestellt von der philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind. In jüngster Zeit wird diese Regelung verschärft durchgesetzt. Es ist dabei rechtlich vorgesehen, dass bei Einreise eine Gebühr von 3.120 PHP erhoben werden kann und der Pass der betroffenen Person bis zur Ausreise am Flughafen einbehalten wird. Nähere Informationen bietet das Bureau of Immigration and Deportation.

Einfuhrbestimmungen
Ohne Anmeldung ist die Ein- und Ausfuhr von 50.000 PHP und 10.000 US-Dollar gestattet.

Importverbote bestehen insbesondere für

  • Nachtsichtgeräte,
  • Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden),
  • Subversive, obszöne oder pornographische Materialien und
  • Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung.

Heimtiere
Für die Einfuhr von Tieren muss vorab beim Bureau of Animal Industry eine Erlaubnis eingeholt werden, die mit zwei- bis dreimonatiger Gültigkeit ausgestellt wird.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen auf die Philippinen sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen auf die Philippinen finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Philippinen.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender auf den Philippinen genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung auf die Philippinen finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter auf den Philippinen.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit auf die Philippinen gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich auf den Philippinen ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Zur Prüfung, ob für eine auf den Philippinen ausgeübte Beschäftigung die philippinischen oder die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden sind, ist das deutsch–philippinische Abkommen vom 19. September 2014 (BGBl. 2015 II, S. 419) heranzuziehen, das am 1. Juni 2018 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen erfasst für Deutschland die Rechtsvorschriften über  

  • die Rentenversicherung,
  • die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung,
  • die Alterssicherung der Landwirte.  

Für die Philippinen umfasst das Abkommen die Rechtsvorschriften über die  

  • Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten nach dem Gesetz über die Soziale Sicherheit (Social Security Act),
  • Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten nach dem Gesetz über die Versicherung von Staatsbediensteten (Government Service Insurance Act),
  • Die Zusammenrechnung von Beitragszeiten nach den unter den beiden vorherigen Spiegelstrichen genannten Gesetzen nach dem Portabilitätsgesetz (Portability Law).  

Das Abkommen gilt beispielsweise auch, wenn jemand in Deutschland Rentenbeiträge gezahlt und auf den Philippinen dauerhaft gewohnt hat. Auch als Hinterbliebener kann man von diesem Abkommen profitieren. Ziel des Abkommens ist es, aus beiden Staaten eine Rente zu bekommen.  

Durch das deutsch-philippinische Abkommen werden die deutschen Versicherungszeiten und die philippinischen Wohnzeiten gemeinsam berücksichtigt. Das führt dann dazu, dass man sowohl in Deutschland als auch auf den Philippinen auf die erforderliche Anzahl von Versicherungsjahren (auch Wartezeit genannt) kommt und aus beiden Ländern eine Rente erhält. Zeiten, die sich überschneiden, werden allerdings nur einmal berücksichtigt.  

Die deutschen Versicherungszeiten und die philippinischen Wohnzeiten können für die Wartezeit zusammengerechnet werden, wenn mindestens ein deutscher Beitrag gezahlt wurde.  

Das Abkommen gilt für alle Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und den Philippinen.  

Für die praktische Umsetzung des Sozialversicherungsabkommens sind das Schlussprotokoll, die Durchführungsvereinbarung vom 19. September 2014 (BGBl. 2015 II, S. 433) und die Verwaltungsvereinbarung vom 10. Juni 2015 heranzuziehen.  

Bei Fragen zur praktischen Umsetzung des Sozialversicherungsabkommens wenden sich die Leserinnen und Leser bitte ausschließlich an die zuständigen Sozialversicherungsträger in Deutschland und auf den Philippinen.

Im Rahmen eines (u. a.) beruflich bedingten Auslandaufenthaltes ergeben sich für den Leser einige Fragen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Art. Natürlich kann mit diesem Artikel nicht jede individuelle Detailfrage beantwortet werden. Er gibt allerdings einen Überblick über die wichtigsten zu beachtenden Hinweise und enthält für weitergehende Fragen die zuständigen Ansprechpartner bzw. Institutionen; in diesem Fall für die Philippinen.  

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass vom Grundsatz her jeder Staat individuell in eigener Zuständigkeit über sein Sozialversicherungssystem entscheidet. In Deutschland werden die gesetzlichen Regelungen zu den einzelnen Trägern der Sozialversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB) dargestellt. Im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt könnte z. B. der Fall eintreten, dass der Beschäftigte und sein Arbeitgeber gleichzeitig in beiden Staaten – in unserem Fall Deutschland und den Philippinen – Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten. Zur Vermeidung dieser sog. „Doppelversicherung“ gelten für Deutschland und die Philippinen spezielle Zuständigkeitsregelungen.  

Bei der Klärung der Frage, ob die deutschen oder die philippinischen Sozialversicherungsvorschriften anzuwenden sind, ist zunächst zu prüfen, ob die Beschäftigung auf den Philippinen ausschließlich dort oder im Rahmen einer Entsendung (vgl. § 4 SGB IV; Ausstrahlung) ausgeübt wird.  

Die australischen Rechtsvorschriften sind anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen eines zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses   ausschließlich auf den Philippinen arbeitet.  

Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitnehmer wohnt bzw. der Arbeitgeber seinen Sitz hat.  

Sofern die Beschäftigung auf den Philippinen im Rahmen einer Entsendung erfolgt, ist das deutsche Sozialversicherungsrecht anzuwenden.  

Die ersten 48 Kalendermonate  

Für einen nach Australien entsandten Arbeitnehmer gelten während der ersten 48  Kalendermonate seines Einsatzes die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit (Artikel 7 Abs. 1 des Abkommens). Eine entsprechende Prüfung wird von der deutschen Krankenkasse des Arbeitnehmers oder – sofern ein solcher Versicherungsschutz nicht besteht – von der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ vorgenommen.  

Wann liegt keine Entsendung vor?  

Für eine abschließende Beurteilung, ob eine Entsendung vorliegt, sind die tatsächlichen und rechtlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses während des Einsatzes auf den Philippinen maßgebend. Gemäß dem Schlussprotokoll des Ergänzungsabkommens liegt eine Entsendung auf die Philippinen insbesondere dann nicht vor, wenn

  • die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers nicht dem Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers in Deutschland entspricht,
  • das entsendende Unternehmen in Deutschland gewöhnlich keine nennenswerte Geschäftstätigkeit ausübt,
  • der Arbeitnehmer zum Zwecke der Entsendung eingestellt wurde und er sich zu diesem Zeitpunkt nicht gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat,
  • die Entsendung eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach deutschem oder philippinischem Recht darstellt oder
  • der Arbeitnehmer seit dem Ende der letzten Entsendung auf die Philippinen weniger als zwei Monate in Deutschland beschäftigt war.  

Entsendung für mehr als 48 Monate  

Überschreitet die Dauer der Entsendung den Zeitraum von 48 Monaten, gelten für den Arbeitnehmer ab Beginn des 49. Monats der Entsendung grundsätzlich die philippinischen Rechtsvorschriften. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jedoch auch für die weitere Dauer der Tätigkeit in Australien gemeinsam die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit beantragen.  

Ausnahmevereinbarung  

Dies geschieht im Rahmen einer Ausnahmevereinbarung. Im Falle einer solchen - stets im Einzelfall - abzuschließenden Ausnahmevereinbarung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber beantragen, dass für den Arbeitnehmer anstelle der australischen die deutschen Rechtsvorschriften über die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.  

Für den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist auf deutscher Seite der GKV-Spitzenverband, DVKA und auf philippinischer Seite das Social Security System (SSS) zuständig.  

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, DVKA zu stellen.  

Die Ausnahmevereinbarung kann nur einheitlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung geschlossen werden.  

Zu beachten ist, dass es sich bei der Ausnahmevereinbarung um eine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung von DVKA und Social Security System handelt. Bei der Entscheidung werden Art und Umstände der Beschäftigung und dabei insbesondere die weitere arbeitsrechtliche Bindung des Arbeitnehmers an seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber berücksichtigt. Eine solche arbeitsrechtliche Bindung liegt zweifelsfrei vor, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht oder lediglich um zusätzliche Regelungen für die Zeit des Einsatzes auf den Philippinen ergänzt.  

Maximal 5 Jahre  

Eine Ausnahmevereinbarung wird grundsätzlich nur für Beschäftigungszeiträume von bis zu fünf Jahren getroffen. Steht bereits zu Beginn des Einsatzes auf den Philippinen fest, dass die Beschäftigung länger als fünf Jahre andauern soll, kommt eine Ausnahmevereinbarung in der Regel nicht in Betracht.  

Verlängert sich ein zunächst für maximal 5 Jahre geplanter Einsatz auf den Philippinen, kann eine weitere Ausnahmevereinbarung für maximal drei weitere Jahre in Betracht kommen, sofern besondere Umstände der Beschäftigung die Verlängerung des Einsatzes auf den Philippinen erfordern. Diese Gründe sind im Antrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachvollziehbar darzulegen.  

Antragsverfahren  

Die Anträge für eine Ausnahmevereinbarung sollten möglichst rechtzeitig gestellt werden. Hierzu empfiehlt die DVKA einen Mindestzeitraum von 3 Monaten vor Beginn der Entsendung auf die Philippinen bzw. vor Ablauf des 48. Monats.  

Es sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:  

  • Vollständig ausgefüllter Antrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber,
  • vollständig ausgefüllte Erklärung des Arbeitnehmers,
  • Kopien der/des Vordrucke/s DE/PH 101, sofern die Dauer der Entsendung 48 Monate überschreitet.  

Diese Unterlagen sind zu schicken an  

GKV-Spitzenverband
DVKA Postfach 20 04 64
53134 Bonn  

Vordruck DE/PH 101  

Arbeitnehmer, die auf den Philippinen arbeiten und für die weiterhin deutsche Sozialversicherungspflicht besteht, erhalten auf Antrag eine „Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei Beschäftigung in Australien“. Es handelt sich hierbei um den Vordruck DE/PH 101.  

In Deutschland wird der Vordruck DE/PH 101 von folgenden Stellen ausgestellt:  

Für die ersten 48 Monate der Entsendung von  

  • einer gesetzlichen Krankenkasse, an die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden (i. d. R. der Gesamtsozialversicherungsbeitrag),
  • der Deutschen Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, sofern keine Rentenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzuführen sind.  

Für Zeiten, für die eine Ausnahmevereinbarung getroffen wurde, vom GKV-Spitzenverband, DVKA.

Quellenhinweis

Für dieses Kapitel wurden einige Quellen herangezogen (z. B. Wikipedia und www.thailandaktuell.com). Trotz dieser zuverlässigen Quellen wird keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit übernommen.  

Allgemeines über das Gesundheitssystem

Die Qualität der medizinischen Versorgung kann durchaus als gut bezeichnet werden. Das trifft insbesondere auf die größeren Städte zu, obwohl auch deren Einrichtungen nicht immer über die modernste Technik verfügen. Besonders groß ist das Gefälle in ländlichen Regionen. Hier sind die Einrichtungen oft veraltet und ernsthafte Beschwerden können nicht behandelt werden. Ganz anders sieht es in den großen Städten wie beispielsweise in Manila aus, wo mit dem St. Luke’s Medical Center, Medical City, Makati Medical Center und Asian Hospital einige der besten Krankenhäuser der Philippinen zu finden sind.  

Krankenhäuser

Vor allem in den größeren Städten wie Cebu, Dumaguete oder Davao findet man eine größere Anzahl an guten Krankenhäusern und Kliniken. Auf den Philippinen gibt es sowohl öffentliche oder staatliche Krankenhäuser als auch privat geführte Kliniken. Im Prinzip liefern öffentliche und private Krankenhäuser die gleiche Qualität in der Pflege und den Behandlungsmethoden. Auch wenn die Meinung stark verbreitet ist, dass in privaten Kliniken die Behandlung besser sei, sollte man nicht vergessen, dass die meisten der gut ausgebildeten Ärzte vorher in staatlichen Krankenhäusern ihren Dienst verrichtet haben.  

Der wesentliche Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern besteht im Wesentlichen darin, dass die meisten öffentlichen Krankenhaus, anders als private Pflegeeinrichtungen, oft nicht über die modernste Medizintechnik verfügen. Die meisten Einheimischen suchen jedoch die öffentlichen Krankenhäuser auf, einfach weil die Untersuchungen hier kostenlos durchgeführt werden. Große private Krankenhäuser, die mit der modernsten Technik ausgestattet sind, findet man vor allem in den großen Städten des Landes. Im Gegensatz zu den öffentlichen Krankenhäusern sind sie jedoch, zumindest für philippinische Verhältnisse, recht teuer.  

Die besten Krankenhäuser findet man zweifelsfrei in Manila. Teilweise bieten diese Kliniken einen recht hohen Standard. Trotz allem werden diese jedoch nicht immer den hohen Ansprüchen gerecht, die manche Ausländer an die medizinische Versorgung stellen. Im direkten Vergleich bieten Krankenhäuser in westlichen Ländern mehr Komfort, dafür betragen die Behandlungskosten auch ein Mehrfaches von dem, was auf den Philippinen fällig wird. Die beiden führenden privaten Krankenhäuser in Manila sind das St. Luke’s Hospital und das Makati Medical Center.  

Im Vergleich zu den Krankenhäusern in den großen Städten können in Krankenhäusern in den ländlichen Gebieten nur begrenzte Dienstleistungen oder Behandlungen angeboten werden. Viele Krankenhäuser in ländlichen Gebieten sind nur für die medizinische Grundversorgung eingerichtet. Bei wirklich komplizierten Erkrankungen oder Operationen empfiehlt es sich, entweder ein Krankenhaus in Manila oder sogar im Ausland aufzusuchen.  

Üblicherweise verlangen fast alle Krankenhäuser eine Anzahlung bei der Einlieferung. Akzeptiert werden auch die Policen verschiedener Krankenversicherungen. Probleme kann es mit ausländischen Krankenversicherungen geben. Obwohl die meisten der internationalen Versicherungen die Kosten für den Aufenthalt und die Behandlung übernehmen, werden diese von zahlreichen Krankenhäusern nicht akzeptiert. In solchen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als in Vorlage zu treten, die Rechnungen bei der Versicherung einzureichen und auf die Erstattung der betreffenden Krankenversicherung zu warten.  

Ärzte und medizinisches Pflegepersonal

Philippinische Ärzte sowie das gesamte medizinische Pflegepersonal verfügen über eine sehr gute Ausbildung. Die meisten Ärzte sind Absolventen von Top-Universitäten des Landes und viele von ihnen haben sogar einen Abschluss von US-Universitäten. Es gibt auch Ärzte, die ihren Beruf für einige Zeit in den Vereinigten Staaten ausgeübt haben, bevor sie wieder zurückkamen auf die Philippinen, um mit dem erworbenen Know-How in den Einrichtungen des Landes zu praktizieren. Allein schon, dass philippinische Krankenschwestern im Ausland überaus gefragt sind zeigt, dass sie über eine sehr gute Ausbildung verfügen und die Ausbildungsstätten für Krankenschwestern auf den Philippinen einen hohen Standard aufweisen. Philippinische Krankenschwestern sind es gewohnt, hoch professionell zu arbeiten. Es bedarf eigentlich keiner weiteren Worte, wenn man weiß, dass viele Krankenschwestern in den Vereinigten Staaten Filipinos sind.  

Zahnmedizin

Die Ausbildung in der Zahnheilkunde orientiert sich an US-Standards. In der Regel trifft man daher auf kompetentes Personal und professionelle Zahnärzte. Die Ausbildung zum Zahnarzt dauert sieben Jahre. Wer sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren will, muss weitere zwei Jahre dranhängen. Das Studium zum Doktor der Zahnmedizin oder Doktor der Zahnchirurgie kann entweder im Ausland oder an der Manila Central University abgeschlossen werden.  

Um den Beruf als Zahnarzt auszuüben, ist die Mitgliedschaft in „The Philippine Dental Association“, der größten Berufsvereinigung für Zahnärzte, sowie eine Lizenz der „ Professional Regulation Commission“ erforderlich. Damit wird ein hoher Standard in den Zahnkliniken gewährleistet. Man kann zudem davon ausgehen, dass viele philippinische Zahnärzte nach westlichen Standards ausgebildet sind und sehr gut vertraut sind mit den neusten Verfahren der Zahntechnik. Viele Zahnkliniken verfügen zudem über modernste technische Ausstattungen.  

Interessant ist, dass trotz des hohen Standards Zahnbehandlungen in den Philippinen im Vergleich zu anderen Ländern wesentlich preiswerter sind. Wer seine Zähne behandeln oder erneuern lassen möchte, kann eine Menge Geld sparen.  

Wie hoch die Einsparungen sein können, verdeutlichen die folgenden Zahlen. Kronen aus Keramik sind im Schnitt 80 Prozent günstiger. Auch bei Zahnaufhellungen kann man in etwa genau so viel einsparen. Wurzelkanalbehandlungen sind etwa 45 Prozent günstiger. Die Preise insgesamt für Implantate, restaurative und ästhetische Zahnheilkunde sind mehr als konkurrenzfähig und die Qualität des Services ist einfach hervorragend.  

Zahnkliniken findet man überall auf den Philippinen. Wie auch bei Krankenhäusern und Kliniken gibt es die besten Zahnkliniken in den großen Städten, vor allem in Manila. Die folgende Auflistung enthält einige der besten Zahnkliniken:

Arzneimittelversorgung

Auf den Philippinen gibt es weit über tausend Apotheken, die Medikamente verkaufen dürfen, die vom „Bureau of Food and Drug“ zugelassen worden sind. Die meisten dieser Apotheken beschäftigten gut ausgebildetes Personal. Im Gegensatz zu Thailand, wo man praktisch jedes Medikament ohne Rezept bekommen kann, wird die Verschreibungspflicht für Medikamente auf den Philippinen sehr streng gehandhabt. Bestimmte Medikamente wie beispielsweise Blutdruck regulierende Mittel, Verhütungsmittel oder Antidepressiva erhält man nur dann, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden. Daneben gibt es noch sogenannte „Over the Counter Medikamente“, die man ohne Rezept in jeder Apotheke erhalten kann.  

§ 17 SGB V

Mit dem § 17 SGB V bietet der deutsche Gesetzgeber den im Ausland Beschäftigten eine Möglichkeit an, wobei der Arbeitgeber die Behandlungskosten für seine ins Ausland entsandten Arbeitnehmer pauschal mit den/der Krankenkasse/n abrechnen kann.  

Private Auslandsreisekrankenversicherung

Vor diesem Hintergrund ist es überaus sinnvoll, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Mit einer solchen Auslandskrankenversicherung ist vor allem das finanzielle Risiko eines krankheitsbedingten Rücktransports nach Deutschland abgesichert. Bekanntermaßen hat der deutsche Gesetzgeber eine solche Kostenübernahme ausgeschlossen (vgl. hierzu § 60 Abs. 4 SGB V).  

Für den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung wenden Sie sich bitte an den langjährigen Kooperationspartner von „Deutsche im Ausland e. V.:  

Dr. Walter GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 02247 / 9194-0

Bei einem Aufenthalt auf den Philippinen von nicht mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr, gewähren die deutschen Pflegekassen bestimmte Pflegeleistungen weiter (vgl. hierzu § 34 Abs. 1 SGB XI). Bei einem Aufenthalt von länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr endet die Leistungsgewährung ab dem 43. Tag des Philippinenaufenthalts. An dieser Stelle der Hinweis, dass es wohl einige wenige deutsche Pflegekassen geben soll, die die Leistungsgewährung bereits ab dem 1. Tag des Philippinenaufenthalts einstellen, wenn von vornherein ein Aufenthalt von länger als sechs Wochen geplant ist.  

In dem Moment, wo man auf die Philippinen auswandert, endet automatisch die deutsche Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet: Die Mitgliedschaft in der deutschen sozialen Pflegeversicherung wird automatisch beendet und es werden ab diesem Zeitpunkt keine Pflegeleistungen mehr gewährt.  

Auf den Philippinen gibt es kein Pflegeversicherungssystem, das mit dem deutschen vergleichbar ist.

Versicherungssystem

Auf den Philippinen gibt es zwei voneinander unabhängige Rentensysteme – das System der Sozialen Sicherheit (Social Security System – SSS) und das System der Versicherung von Staatsbediensteten (Government Service Insurance System – GSIS).  

Neben diesen beiden wichtigsten Rentensystemen gibt es noch Sondersysteme für Angehörige der Streitkräfte (Armed Forces of the Philippines – AFP), der Polizei ( Philippine National Police – PNP), der Feuerwehr ( Bureau of Fire Protection – BFP) und der Justiz (Bureau of Jail Management and Penology – BJMP).  

Finanzierung

SSS

In dieses System zahlen Arbeitnehmer 3,63 Prozent und ihre Arbeitgeber 7,37 Prozent ein, gestaffelt nach 31 Einkommensklassen, die abhängig von der Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes sind. Die Einkommensklassen sind in 500­Pesos­Schritten unterteilt. Innerhalb einer Einkommensklasse gibt es einen einheitlichen, monatlichen Bruttoverdienst, auf den die genannten Prozentsätze angewendet werden. In der Einkommensklasse von 1 750,00 bis 2 249,99 Pesos wird der Berechnung der Beiträge zum Beispiel einheitlich ein monatlicher Bruttoverdienst von 2 000 Pesos zugrunde gelegt. Selbständige zahlen elf Prozent, ebenfalls nach diesen Einkommensklassen.  

Seit 1973 können sich Overseas Filipino Workers (OFW) in diesem System freiwillig versichern. OFW sind philippinische Staatsangehörige, die im Ausland arbeiten.  

Die Berechnung der Beiträge setzt ein Mindesteinkommen in Höhe von 1 000 Pesos voraus (5 000 Pesos für OFW). Als maximales monatliches Einkommen werden 16 000 Pesos zugrunde gelegt.  

Rentenleistungen

Für die folgende grob skizzierte Übersicht diente eine Informationsbroschüre der DRV Bund als Recherchegrundlage (siehe Link). Trotz dieser sehr zuverlässigen Quelle wird keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit übernommen.     

Rente wegen Erwerbsminderung

Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit voll oder teilweise gemindert ist und sie mindestens 36 Monate Beitragszeiten zurückgelegt haben.

Die Mindestrente beträgt 

  • 1 000 Pesos, wenn sie weniger als 10 Jahre,
  • 1 200 Pesos, wenn sie mindestens 10 Jahre und
  • 2 400 Pesos, wenn sie mindestens 20 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben.  

Die Renten werden monatlich, zuzüglich einer 13. Monatsrente im Dezember, gezahlt.  

Die Rente wird für mindestens 60 Monate gezahlt. Wenn der Berechtigte vor Ablauf von 60 Monaten verstorben und kein Ehegatte (sogenannter Erstberechtigter) vorhanden ist, erhalten die sogenannten Zweitberechtigten (Eltern, Kinder, Geschwister) einen einmaligen Pauschalbetrag, der den noch nicht ausgezahlten Renten ohne Kinderzuschlag des garantierten Fünfjahreszeitraums entspricht.  

Rente wegen Alters

Anspruch auf eine Rente wegen Alters besteht für Frauen und Männer ab einem Alter von 60 Jahren, wenn sie mindestens 120 Monate Beitragszeiten zurückgelegt haben und nicht mehr beschäftigt oder selbständig tätig sind.  

Ab Vollendung des 65. Lebensjahres besteht der Anspruch auf eine Rente wegen Alters unabhängig davon, ob eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wenn mindestens 120 Monate Beitragszeiten zurückgelegt worden sind.  

Für Bergarbeiter besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen Alters ab einem Alter von 55 Jahren, wenn sie mindestens 120 Monate Beitragszeiten – davon mindestens fünf Jahre unter Tage – zurückgelegt haben und nicht mehr beschäftigt oder selbständig tätig sind.  

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres besteht der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für Bergarbeiter unabhängig davon, ob eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wenn mindestens 120 Monate Beitragszeiten – davon mindestens fünf Jahre unter Tage – zurückgelegt worden sind.  

Hinterbliebenenrente

Im Todesfall haben die hinterbliebenen Angehörigen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Dazu gehören als sogenannte Erstberechtigte der Ehegatte, solange er nicht wieder geheiratet hat, und die Kinder.  

Die Hinterbliebenenrente wird in Höhe der Rente wegen Alters gezahlt, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.  

Die Mindestrente beträgt 

  • 1 000 Pesos, wenn der Verstorbene weniger als 10 Jahre,
  • 1 200 Pesos, wenn der Verstorbene mindestens 10 Jahre und
  • 2 400 Pesos, wenn der Verstorbene mindestens 20 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt hat.  

Die Renten werden monatlich, zuzüglich einer 13. Monatsrente im Dezember, gezahlt.

Stand der Angaben: März 2019. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert (Quellen: DRV Bund, DVKA, Wikipedia, BMAS); trotzdem wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Rechtsansprüche gegenüber Dritten (insbesondere Sozialversicherungsträger) können aus den Texten nicht abgeleitet werden.