Länderinformationen Myanmar (Birma)

Hauptstadt Naypyidaw
Fläche 676.578 km²
Einwohnerzahl 54,4 Millionen
Regierungssystem Parlamentarische Demokratie mit starkem Militäreinfluss
Religion 87,9 % Buddhismus, 6,2 % Christentum, 4,3 % Islam, 0,5 % Hinduismus, 0,8 % Animismus
Amtssprache Birmanisch
Währung Kyat
Zeitzone UTC+6:30
Internet-TLD .mm

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen
Das Militär hat im Februar 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind weiterhin erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Personenbusse oder -fähren. Restaurants, Hotels oder Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- oder Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (Mitternacht bis 4 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote. Reisen im Land sollten auf dem Landweg grundsätzlich unterbleiben. Sofern Reisen auf dem Luftweg unbedingt notwendig sind, sollten diese nur in als vorwiegend sicher geltende Städte und Regionen (u.a. Flughafen Thandwe in der Nähe von Ngapali, Flughafen Heho nahe der Stadt Kalaw sowie den Inle-See) erfolgen.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für internationale kommerzielle Flüge geöffnet. Die Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit wenigen Fluglinien, zumeist nach Bangkok und Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur, Dubai oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.

Einreisende Ausländer müssen einen internationalen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der explizit auch die Kostenübernahme bei COVID-19-Erkrankung beinhaltet. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen benötigen einen Impfnachweis (die Impfung muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein).
Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alle Nachweise müssen in gedruckter Form vorgelegt werden.

Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostenpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.

Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere in den Regenperioden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise mindestens sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie besonders bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass Ihre Einreise erfasst wird und Sie einen Einreisestempel erhalten. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Ausreise bzw. zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommen

E-Visa
Das Verfahren zum „e-Visum“ soll wieder aufgenommen worden sein. Weitere Informationen erteilen die Behörden von Myanmar.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Das Verfahren zum „Visa on arrival“ ist derzeit ausgesetzt.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat (MMK) ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z.B. Laptops oder Notebooks) und Mobiltelefone können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr und der Betrieb sowohl von Satellitentelefonen als auch von Drohnen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen sind eine Tollwutimpfung sowie eine ärztliche Bescheinigung aus dem Ausfuhrland in englischer Sprache vorgeschrieben, in dem die Gesundheit des Tieres bescheinigt wird. Der Europäische Heimtierausweis, der die lückenlose Impfung des Tieres bescheinigt, erleichtert den Import. Quarantäne ist bisher nicht gefordert worden.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Myanmar sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Myanmar finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Myanmar

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Myanmar genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Myanmar finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Myanmar.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Myanmar gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in Myanmar ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.