Länderinformationen Tschad

Hauptstadt N’Djamena
Fläche 1.284.000 km²
Einwohnerzahl 16,4 Millionen
Regierungssystem Präsidialsystem
Religion 58,4 % sunnitische Muslime, 4 % traditionelle afrikanische Lokalreligionen, 34,6 % Christentum (18,5 % Katholiken, 16,1 % Protestanten)
Amtssprache Arabisch und Französisch
Währung CFA-Franc BEAC
Zeitzone UTC+1
Internet-TLD .td

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Empfehlungen

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Chikungunya-Fieber
Weiterhin ist ein starker Anstieg der Infektionen von Chikungunya-Fieber vor allem in den im Osten des Landes gelegenen Provinzen Wadi Fira, Ouaddaï und Sila festzustellen.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.  

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ≥ neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Impfung ist aus medizinischen Gründen empfohlen, da Tschad Gelbfieberinfektionsgebiet ist.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken (ACWY), Tollwut und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht bei Reisen südlich der Sahara, einschließlich N’Djamena. Ein geringes Risiko liegt bei Reisen nur in die Sahara vor. Im Tschad kommt vorrangig die gefährliche Malaria tropica vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Einreise auf dem Luftweg
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Einreise auf dem Landweg
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung

Falls bei Einreise auf dem Landweg die Grenzstation nicht besetzt ist, sollte umgehend bei der nächsten Präfektur oder Unterpräfektur ein Einreisestempel eingeholt werden, da sonst die Gefahr einer Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.

Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Diese wird vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, die Ausfuhr von Landeswährung muss ab einem Wert von 10.000 XAF deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.

Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in den Tschad sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen im Tschad finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für den Tschad.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender im Tschad genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in den Tschad finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter im Tschad.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in den Tschad gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich im Tschad ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsches Institut für Ärztliche Mission e. V.
Neben Armut ist die mangelhafte medizinische Versorgung eine der Ursachen für die extrem niedrige Lebenserwartung der Menschen im Tschad. Es fehlen gut geschulte medizinische Fachkräfte, Medikamente, gute Ernährung und Aufklärung. Vor allem Schwangere und Kinder sind von dieser Notlage betroffen. Gemeinsam mit dem evangelischen Krankenhaus von Koyom im südlichen Tschad fördert das Difäm die Gesundheit von Müttern und Kindern sowie den Aufbau einer gemeindegetragenen Krankenversicherung.
http://difaem.de/laender/tschad/