Länderinformationen Sudan

Hauptstadt Khartum
Fläche 1.861.484 km²
Einwohnerzahl 43,8 Millionen
Regierungssystem Republik
Religion 70 % sunnitische Muslime, 25 % Anhänger ethnischer Religionen, 5 % Christen
Amtssprache Arabisch, Englisch
Währung Sudanesisches Pfund
Zeitzone UTC+2
Internet-TLD .sd

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.

Bewaffnete Auseinandersetzungen
Seit dem 15. April 2023 kommt es zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der paramilitärischen Gruppe Rapid Support Forces (RSF) in Khartum und anderen Landesteilen. Auch der Flughafen in Khartum ist von den bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen; der Flugbetrieb ist ausgesetzt. Vereinbarte Waffenruhen werden immer wieder verletzt. Die Lage ist volatil, unübersichtlich und kann sich sehr schnell ändern. Die deutsche Botschaft in Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen und kann keine konsularische Unterstützung mehr leisten.

Die von Deutschland und anderen Staaten durchgeführten Evakuierungsflüge sind abgeschlossen.

Vielen Personen ist die Ausreise über Port Sudan oder auf dem Landweg nach Ägypten gelungen. Es liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse über die Bedingungen entlang der Fahrtroute von Khartum nach Port Sudan bzw. an die ägyptische Grenze vor. Berichten zufolge kommt es an den Grenzübergängen zu teils sehr langen Wartezeiten, die Versorgungslage (auch Nahrungsmittel, Trinkwasser) in Grenznähe ist sehr schlecht und die sanitäre Versorgung offenbar nicht gewährleistet.

Ab Port Sudan gibt es Ausreisemöglichkeiten per Schiff und Flugzeug nach Djidda (Saudi-Arabien). Bei der Ausreise in Nachbarländer sind die dort jeweils geltenden Einreisevorschriften bzw. Visumerfordernisse zu beachten.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
  • Falls Sie eine Ausreise nach Djidda beabsichtigen, melden Sie sich bitte beim Büro der Botschaft von Saudi-Arabien im Hotel Al-Rabwa in Port Sudan.
  • Falls Sie sich noch in Sudan befinden und ausreisen möchten, sollten Sie daher auch erwägen, sich nach Port Sudan zu begeben. Bitte beachten Sie, dass die Fahrt auf eigenes Risiko erfolgen muss.
  • Falls Sie nach Ägypten ausreisen wollen: Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das gebührenpflichtig „on Arrival“ an der Grenze ausgestellt werden kann.
  • Falls Sie nach Saudi-Arabien ausreisen wollen: Deutsche Staatsangehörige können für Saudi-Arabien ein eVisum beantragen.
  • Wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie den Sudan inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.  
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein - sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu weiteren Ankündigungen für vorübergehende Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Sudans.

Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein. 

Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber (s.o.) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden u.a. in der Provinz Khartum und im Südosten des Landes, einschließlich der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses muss vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, in Deutschland der Botschaft der Republik Sudan in Berlin, beantragt werden.

Registrierung
Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt des Aufenthaltsortes registrieren. Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Sudan
Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Die Ausfuhr von Gold ist ohne offizielle Genehmigung verboten und ist mit strengen Strafen bedroht.

Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen sowie Waren aus Israel ist verboten.

Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Hochwertige technische Geräte, die erkennbar neu sind und nicht zum Reisebedarf gehören, müssen eventuell verzollt werden.

Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Heimtiere
Tierhalter müssen Impfzeugnisse (z.B. europäischer Heimtierausweis) mit Tollwutimpfung und in Europa gängigen Regelimpfungen vorlegen. Impfungen dürfen nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Daneben wird ein amtsärztliches Zeugnis benötigt, welches nicht älter als zehn Tage sein darf.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in den Sudan sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in den Sudan finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für den Sudan.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender im Sudan genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in den Sudan finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter im Sudan.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in den Sudan gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich im Sudan ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Nihal Education Centre Sudan
Verbunden mit der Gründung der Nihal German University in Sudan als einer Universität nach deutschen Standards wird auch die Errichtung eines durchgängigen Bildungssystems nach deutschen Standards als ein längerfristiges Ziel verfolgt. Im Rahmen dieses Systems soll es den nachwachsenden Generationen im Sudan einst ermöglicht werden, vom Kindergarten bis hin zum Abschluß eines Studiums eine durchgehende Ausbildung nach deutschen Standards zu genießen.
http://www.nihal.org/home.html