Länderinformationen Angola

Hauptstadt Luanda
Fläche 1.246.700 km²
Einwohnerzahl 31,13 Millionen
Regierungssystem Präsidialrepublik
Religion Katholiken (ca. 41,1 %), Protestanten (ca. 38,1 %), traditionelle Religionen, 12,3 % keine Religionsgemeinschaft
Amtssprache Portugiesisch
Währung Kwanza
Zeitzone UTC + 1
Internet-TLD .ao

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Angolas.

Alle Einreisenden über 12 Jahren müssen entweder einen COVID-19-Impfnachweis (mindestens zwei Impfungen) oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden vor Abreise, vorlegen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

Ferner muss ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) handschriftlich ausgefüllt werden, welches während des Fluges ausgegeben wird.

Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein Impfnachweis (mindestens zwei Impfungen) vorzuweisen. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon befreit. Nach geltendem Recht ist es derzeit nicht möglich, mit einem COVID-19-Test, anstelle eines gültigen Impfnachweises, auszureisen.

Beschränkungen im Land
Aktuell gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land. Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird empfohlen.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Art von COVID-19-Test für den Check-in erforderlich ist.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten wählen Sie den Notruf 111.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Angola ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Für die Beantragung eines Touristenvisums ist zusätzlich der schriftliche Nachweis über eine erfolgte Hepatitis A- und B-Impfung vorzulegen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein.

Für die Einreise wird eine Bescheinigung über die durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B benötigt, siehe Gesundheit. Diese Bescheinigung ist in der Regel ein gelber WHO-Ausweis.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise persönlich bei einer der angolanischen Auslandsvertretungen wie der Botschaft der Republik Angola beantragt werden muss. Dem Antrag sind u.a. Impfnachweise gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B beizufügen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel bis zu vier Wochen.

Tourismus- und Geschäftsvisa können auch elektronisch über das SME Portal beantragt werden. Nach Absendung des Antrags soll der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Vorabgenehmigung („pre-autorização“) erhalten. Diese Vorabgenehmigung muss dann bei der Einreise gemeinsam mit den bei der angolanischen Botschaft in Berlin aufgelisteten Antragsunterlagen vorgelegt werden. Es sollte genügend Bargeld für die Entrichtung der Visagebühr mitgeführt werden. Die Bearbeitung von Online-Anträgen erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche, verläuft jedoch nicht immer zuverlässig.

Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise ist jedoch auf 30 Tage beschränkt. Visa können nach Einreise in Angola bei den zuständigen angolanischen Behörden („SME“) maximal zwei Mal um jeweils 30 Tage verlängert werden.

Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in portugiesischer Sprache mitführen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. Zudem ist die Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Übersetzung in die portugiesische Sprache, notwendig.

Einfuhrbestimmungen
Für nicht in Angola ansässige Personen liegt die Höchstgrenze für die anmeldefreie Einfuhr von Devisen bei dem Gegenwert von 5.000 USD für Volljährige und 1.500 USD für Minderjährige.
Darüber hinaus gehende Beträge sind bei der Ein- und Ausreise zu deklarieren.
Zur Ausfuhr von höheren als den genannten Beträgen wird die Genehmigung der Nationalbank benötigt.
Die Ein- und Ausfuhr von AOA ist für alle Reisenden max. bis 50.000 AOA erlaubt.

Bei Einreise am internationalen Flughafen Luanda werden strenge Zollkontrollen des Reisegepäcks durchgeführt. Insbesondere gelten Höchstgrenzen für zollfrei einführbare Güter zum persönlichen Gebrauch, siehe auch Webseite des internationalen Flughafens Luanda.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Angola sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Angola finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Angola 

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Angola genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Angola finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Angola.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Angola gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in Angola ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.