Länderinformationen Paraguay

Hauptstadt Asunción
Fläche 406.752 km²
Einwohnerzahl 7,1 Millionen
Regierungssystem Präsidialrepublik
Religion 90 % Katholiken, evangelische Gemeinden, ca. 30.000 Mennoniten, ca. 10.000 Zeugen Jehovas, muslimische Minderheiten, Anhänger indigener Religionen
Amtssprache Spanisch, Guaraní
Währung Guaraní
Zeitzone UTC−4, UTC−3 (Sommerzeit)
Internet-TLD .py

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Visa für den längerfristigen Aufenthalt und/oder zur Arbeitsaufnahme
Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen geplanten längerfristigen Aufenthalt und/oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Paraguay ein Visum, das vor Einreise bei der zuständigen paraguayischen Auslandsvertretung oder nach Einreise beim paraguayischen Außenministerium beantragt werden kann. Aktuelle Informationen über die Aufenthaltsbestimmungen bieten die paraguayische Botschaft in Berlin sowie die paraguayische Migrationsbehörde.

  • Bitte beachten Sie die neuen Visabestimmungen und informieren Sie sich rechtzeitig bei der paraguayische Botschaft in Berlin oder der paraguayische Migrationsbehörde.

Terrorismus
Im nördlichen Teil des Departamentos San Pedro und dem südlichen Teil des Departamentos Concepción befindet sich das Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejército del Pueblo Paraguayo). Bei ihren Anschlägen zielt die EPP hauptsächlich auf Polizei und Militär, mitunter sind aber auch Zivilisten betroffen, immer wieder auch mit Todesfolge.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt erforderliche Reisen in diese Gebiete.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage sowohl in den Städten als auch auf dem Land erfordert ständige Aufmerksamkeit. Im Grenzgebiet zwischen Paraguay und Brasilien kommt es in letzter Zeit vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen.

Es kann zudem vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden führen können.

  • Seien Sie insbesondere in der Grenzstadt Pedro Juan Caballero vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

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Chikungunya-Fieber-Ausbruch
Bis Ende Februar 2023 wurden mehr als 70.000 Verdachts- und bestätigte Fälle von CHIK-Fieber aus Paraquay gemeldet, wovon die meisten im Hauptstadtdistrikt von Asuncíon sowie im Departamento Alto Paraná aufgetreten sind. Es besteht die Gefahr, dass sich der seit Oktober 2022 fortsetzende Ausbruch auf die Nachbarregionen ausbreitet.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Impfschutz
Bei Einreise und Transit länger als 24 Stunden aus einigen gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Dazu gehören derzeit Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela.

Eine Gelbfieberimpfung ist auch für den Aufenthalt im Land, ausgenommen Asuncíon, für alle Personen älter als neun Monate medizinisch sinnvoll.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays  und dem paraguayischen Gesundheitsministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Der Aufenthalt kann mit Genehmigung der paraguayischen Migrationsbehörde (Migraciones) einmalig um 90 Tage verlängert werden.

Minderjährige
Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage benötigen alleine oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine Reisegenehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mehr. Es genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Für deutsche Minderjährige, die in Paraguay leben, ist weiterhin eine Reisegenehmigung erforderlich. Die Reisegenehmigung (permiso del menor) muss vor einem Friedensrichter (juzgado de paz) abgegeben werden und ist maximal 90 Tage gültig.
Neben der Reisegenehmigung ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Deutsche Geburtsurkunden müssen mittels Apostille beglaubigt und von einem anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein.
Eine detaillierte Übersicht zu den Ein- und Ausreisebestimmungen für Minderjährige in spanischer Sprache bietet die paraguayische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreise auf dem Landweg
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcón (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Am Grenzübergang Ciudad del Este/Foz do Iguacu werden Fahrzeuge in der Regel nicht angehalten, sodass Eigeninitiative erforderlich ist, um diese Stempel zu erlangen. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von derzeit rund 600.000 PYG. (ca. 80 EUR) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, sollte die Strafe nicht erst am Flughafen bezahlt werden, sondern schon ein bis zwei Tage vor Abflug bei der Migrationsbehörde (Migraciones).

Einreise aus und Weiterreise nach Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela
Für die Einreise aus Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela, auch für Reisende, die länger als 24 Stunden im Transit dort verbracht haben wie auch für die Ausreise dorthin, ist die Vorlage eines internationalen Gelbfieberausweises für alle Reisenden älter als ein Jahr bei der Passkontrolle erforderlich.

Die Gelbfieberimpfung und der internationale Gelbfieberausweis sind nach Auskunft des paraguayischen Gesundheitsministeriums u.a. bei den staatlichen Regionalkrankenhäusern und der „Décimo Octavo Región Sanitaria“ in Asunción (Avda. Brasil e/Manuel Domínguez y Fulgencio R. Moreno, Tel. 021-204 758) erhältlich.

Einfuhrbestimmungen
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Heimtiere
Informationen über die Einfuhr von Tieren nach Paraguay erteilt die zuständige SENACSA.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Paraguay sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Paraguay finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Paraguay.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Paraguay genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Paraguay finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Paraguay.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Paraguay gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Paraguay ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Diario Alemán Online PARAGUAYBOTE.COM
Deutschsprachige Online-Zeitung aus Paraguay seit 2009
www.paraguaybote.com

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