Länderinformationen Afghanistan

Hauptstadt Kabul
Fläche 652.864 km²
Einwohnerzahl 38 Millionen
Regierungssystem Republik, Präsidialsystem (de jure); Emirat, Theokratie (de facto)
Religion 99,9 % Muslime (80 % Sunniten und 19,9 % Schiiten), sonstige 0,1 %
Amtssprache Dari-Persisch, Paschtunisch
Währung Afghani
Zeitzone UTC + 4:30
Internet-TLD .af

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage
Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Die Ausreise aus Afghanistan ist aktuell schwierig. Der internationale Flughafen (HKIA) Kabul ist zwar grundsätzlich geöffnet, verfügt jedoch nur über ein sehr eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder kurzfristig zu Schließungen. An Grenzübergängen zu Pakistan ereigneten sich vereinzelt auch bewaffnete Auseinandersetzungen.

Trotz Beendigung der landesweiten Kampfhandlungen bleibt die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht ein hohes Anschlagsrisiko.

  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der amtierenden Regierung bzw. als „Polizei“ agieren, nicht immer durch Uniformen o.ä. erkennbar sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen. Die deutsche Botschaft ist seit dem 15. August 2021 geschlossen.

Terrorismus
In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Alltag. Das gilt nach der faktischen Machtübernahme durch die Taliban auch weiterhin. Anschläge richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige.

Die deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 geschlossen. Das Generalkonsulat Masar-e Sharif wurde Ende Mai 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach Afghanistan reisen, seien Sie sich der Gefährdung und der erheblichen Schwierigkeiten bei der Wiederausreise bewusst.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage volatil.

Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Es ist davon auszugehen, dass viele, zumindest in den Großstädten bisher vorhandene bürgerliche Freiheiten, stark eingeschränkt wurden und voraussichtlich weiter werden. Dies betrifft vor allem Frauen. Faktische Macht wird aktuell häufig auch von lokalen Taliban-Kontrolleuren ausgeübt. Nicht zuletzt aufgrund der sich dramatisch verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage kann es darüber hinaus zu (auch spontanen) Protesten und Repressionen kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Informieren Sie sich  über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Masern sind in Afghanistan endemisch. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

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Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 angewandten Regeln. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.

Reisedokumente
Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.

Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem ordentlichen Verkehrsflugzeug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.

Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Afghanistan sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Afghanistan finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Afghanistan

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Afghanistan genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Afghanistan finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Afghanistan 

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Afghanistan gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in Afghanistan ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsch-Afghanische Initiative
Seit 10 Jahren arbeiten in unserer Organisation Deutsche und Afghanen gemeinsam für den friedlichen Aufbau Afghanistans. Unsere Projekte konzentrieren sich auf den Bereich Bildung und Entwicklung im ländlichen Raum, wo bisher nur wenig Hilfe ankommt.
http://www.deutsch-afghanische-initiative.de/