Länderinformationen Südsudan

Hauptstadt Dschuba
Fläche 644.329 km²
Einwohnerzahl 11,2 Millionen
Regierungssystem Republik
Religion 76,8 % Christentum oder lokale Religionen (mehrheitlich Katholiken und Anglikaner), 21 % afrikanische Religionen, 2,2 % Islam
Amtssprache Englisch
Währung Südsudanesisches Pfund
Zeitzone UTC+2
Internet-TLD .ss

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.

Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben.

Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise nach Südsudan für mit einem Impfstoff gemäß WHO Emergency Use Listing (EUL) vollständig geimpfte Personen ist nicht erforderlich.

Für alle anderen Personen ist weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, bei dem die Probeentnahme bei Einreise maximal 72 Stunden zurückliegen darf. Der Nachweis ist in englischer Sprache in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan oder das elektronische Dokument sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden.

Ausreise und Transit
Bestimmungen zur Ausreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.

Bei Ausreise muss grundsätzlich ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified COVID-19 Certificate vorgelegt werden. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt. Auf die Vorlage eines PCR-Testergebnisses kann verzichtet werden, sofern das Zielland bei Einreise keinen Nachweis eines PCR-Testergebnisses verlangt.

Es werden diverse kommerzielle Passagierflüge angeboten.

Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.

Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine Gelbfieberimpfung wird bei Einreise von allen Reisenden ab dem Alter von neun Monaten verlangt und ist medizinisch auch sinnvoll.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch drei freie Seiten aufweisen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Seit Oktober 2020 bietet Südsudan auch die Möglichkeit an, online ein e-Visum zu erhalten.
Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.

In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, bei Seminaren, Workshops oder sonstigen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen eine Vorabgenehmigung des jeweiligen südsudanesischen Partners einzuholen.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in den Südsudan sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in den Südsudan finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für den Südsudan.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender im Südsudan genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in den Südsudan finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter im Südsudan.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in den Südsudan gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich im Südsudan ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.