Länderinformationen Kongo

Hauptstadt Brazzaville
Fläche 342.000 km²
Einwohnerzahl 5.2393.070
Regierungssystem Präsidiale Republik
Religion Katholiken (33,1 %), Erweckuungskirchen / christliche Wiedergeburt (22,3 %), Protestanten (19,9 %), Salutisten (2,2 %), Kimbanguisten (1,5 %), neuapostolische Christen, traditionelle Religionen, Muslime (1,6%), konfessionslos (11,3 %)
Amtssprache Französisch
Währung CFA-Franc BEAC
Zeitzone UTC + 1
Internet-TLD .cg

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen in 

-        die Ostprovinzen Nord-Kivu, Sud-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),

-        die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie

-        die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles)

wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa

wird derzeit abgeraten.

Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit einigen Monaten eskalieren Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt.

Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).

  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.

Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen sind der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth und die Gegend um die Stadt Bagata. Auf dem Fluss Kongo kam es im März 2023 zu einem Angriff auf ein aus Kinshasa stammendes Schiff. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird besondere Wachsamkeit angeraten.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministerium.

Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende benötigen zur Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich wird bei Ankunft am Zielflughafen in der Demokratischen Republik Kongo ein weiterer verpflichtender PCR-Test vorgenommen, für den man sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium zu registrieren hat. Die Kosten für diesen Test betragen je nach Zahlungsart ca. 45 USD. 

Für vollständig geimpfte Reisende ist die Testpflicht vollständig entfallen. Der vorhandene Impfschutz kann mit einem Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.

Ausreise und Transit
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen für die Ausreise einen höchstens 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Es ist empfehlenswert, zwei Kopien des Testergebnisses mit sich zu führen.

Für vollständig geimpfte Reisende entfällt die Testpflicht. Der vorhandene Impfschutz kann mit einem Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.

Da es an kongolesischen Flughäfen keine Transitbereiche gibt, gelten beim Verlassen des Flugzeuges die oben beschriebenen Einreiseregelungen.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten neunten Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.

  • Beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in den Kongo sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen im Kongo finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für den Kongo.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender im Kongo genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in den Kongo finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter im Kongo.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in den Kongo gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich im Kongo ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Kongo-Kinshasa
Die Internetsite www.kongo-kinshasa.de ist ein privates und unabhängiges Projekt von Gertrud Kanu und Iseewanga Indongo-Imbanda.
http://www.kongo-kinshasa.de/