Länderinformationen Föderierte Staaten von Mikronesien

Hauptstadt Palikir (auf der Insel Pohnpei)
Fläche 702 km² Landfläche
Einwohnerzahl 115.000
Regierungssystem Präsidiale Bundesrepublik
Religion 52,7 % Katholiken, 40,1 % Kongregationalisten, 0,9 % Baptisten, 0,7 % Sieben-Tags-Adventisten
Amtssprache Englisch, Koraeanisch, Pohnpeanisch, Yapesisch, Chuukesisch, Ulithisch, Woleaianisch
Währung US-Dollar
Zeitzone UTC + 10
Internet-TLD .fm

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mikronesiens, z.B. auf der Webseite der Regierung.

Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen eine vollständige COVID-19-Impfung (Johnson & Johnson: eine Impfung) nachweisen. Reisenden über 18 Jahren wird zusätzlich eine Boosterimpfung empfohlen; diese ist allerdings keine Voraussetzung für die Einreise. Reisende unter fünf Jahren sind von einer Impfnachweispflicht ausgenommen.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bieten die Behörden Mikronesiens.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die Einreise nach Mikronesien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber und Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Bei Einreise muss ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden. Ersatzweise kann die Einreise bei Nachweis entsprechender finanzieller Mittel erlaubt werden. Informationen erteilt die Botschaft Mikronesiens in Washington D.C..

Bei Ankunft ist ein ausgefüllter Ein- und Ausreisebericht („FSM Immigration Arrival and Departure Record“) bzw. eine “entry permit„ vorzulegen. Das Formular wird auch von den Fluglinien ausgegeben.

Bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme ist ein Visum erforderlich. Davon ausgenommen sind Geschäftsleute, die zum Zweck geschäftlicher Beratungen reisen; Sportler oder Künstler, die punktuell an einer Veranstaltung teilnehmen oder ein Engagement wahrnehmen; Journalisten, die von den Medien des Landes ihres Wohnsitzes entsandt werden, und innerbetriebliche Auszubildende.

Bei Reisen zwischen den Inseln der Föderierten Staaten von Mikronesien sind jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu passieren.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Mikronesien sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Mikronesien finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Mikronesien.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Mikronesien genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Mikronesien finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Mikronesien.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Mikronesien gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Mikronesien ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.