Länderinformationen Costa Rica

Hauptstadt San José
Fläche 51.100 km²
Einwohnerzahl 5,1 Millionen
Regierungssystem Demokratische Präsidialrepublik
Religion Bevölkerung überwiegend christlich (Staatsreligion: 52 % römisch-katholisch, 22 % Protestanten, inkl. evangelikaler Gruppierungen), 17 % Nicht-Religiös, 3 % andere Religionen
Amtssprache Spanisch
Währung Colón
Zeitzone UTC - 6
Internet-TLD .cr

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.

Beschränkungen im Land
Die generelle Maskenpflicht gilt nur in medizinischen Einrichtungen.

Empfehlungen

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Zudem muss bei Einreise aus Tansania und Sambia der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erfolgen.

Bei Einreise aus Argentinien und Panama besteht keine Nachweispflicht.

Für weitere südamerikanische Länder gelten folgende Vorgaben:

Nachweispflicht für ganz Kolumbien außer Barranquilla, Cali, Cartagena, Medellín, San Andrés und Bogota; Nachweispflicht für Ecuador nur für Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbíos und Zamora-Chinchipe; Nachweispflicht für ganz Paraguay außer der Hauptstadt Ascunción;  Nachweispflicht für ganz Peru außer Lima, Cusco, Machu Picchu, Inka Trail, Lambayeque, Tumbes, Piura und Cajamarca; Nachweispflicht für Trinidad und Tobago außer für die städtischen Gebiete von Port of Spain und für Reisende im Transit oder Reisende nur auf der Insel Tobago.

Costa Rica selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für den Tag der Einreise und den Folgetag gültig sein und sich in gutem Zustand befinden.

Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist eine längere Gültigkeit erforderlich ist, die mindestens den kompletten Reisezeitraum abdecken muss oder darüber hinausgehende Gültigkeiten voraussetzt, wird grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von mindestens noch einem halben Jahr mit sich zu führen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage kein Visum.

Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket/Busticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen, ggf. sind auch die Einreisevoraussetzungen für die Weiterreise in Nachbarländer nachzuweisen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.

Bei längeren Aufenthalten oder der Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) muss vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas in Berlin beantragt werden.

Über Einwanderungsvoraussetzungen informiert die costa-ricanische Einwanderungsbehörde.

  • Achten Sie immer auf die tatsächlich eingeräumte Aufenthaltsdauer im Einreisestempel, da häufig eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.
  • Informieren Sie sich bei geplanter Weiterreise in ein Nachbarland vor Einreise nach Costa Rica über die dort geltenden Einreisevoraussetzungen.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Costa Rica sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Costa Rica finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Costa Rica.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Costa Rica genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Costa Rica finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Costa Rica.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Costa Rica gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Costa Rica ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.