Länderinformationen Kirgisistan

Hauptstadt Bischkek
Fläche 199.951 km²
Einwohnerzahl 6.523.529
Regierungssystem Präsidentielles Regierungssystem
Religion Vorwiegend muslimisch geprägt (75 - 80 %), Christentum (Russisch-Orthodoxe Kirche, Zeugen Jehovas, Nestorianer, Mormonen), kleinere Minderheiten wie bucharische Juden und Buddhisten
Amtssprache Kirgisisch, Russisch
Währung Som
Zeitzone UTC+6
Internet-TLD .kg

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Von Reisen in die Region Batken wird dringend abgeraten, s. Sicherheit.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kirgisistans.

Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind derzeit aufgehoben, siehe aber Ausreise und Transit.

Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test bzw. ausreichender Impfschutz vorzulegen.

Beschränkungen im Land
In medizinischen Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
  • Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum.

Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Ausländer, die den 60-tägigen visafreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch.

Alternativ kann online ein e-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Kirgisistan sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Kirgisistan finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Kirgisistan.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Kirgisistan genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Kirgisistan finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Kirgisistan.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Kirgisistan gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Kirgisistan ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsch-Kirgisischer Kulturverein e. V.
Der Deutsch-Kirgisische Kulturverein ist ein anerkannt gemeinnütziger Verein zur Unterstützung und Förderung des kulturellen Austauschs zwischen Deutschland und Kirgistan.
Wir möchten Kultur und Kunst dieses jungen Staats in Zentralasien in der Bundesrepublik Deutschland bekannt machen und Begegnungen zwischen den Menschen unserer Länder ermöglichen. Dazu organisieren wir Ausstellungen, Vorträge und Präsentationen. Das Spektrum reicht von traditionellem Kunsthandwerk über Literatur und Musik bis zu modernem Design aus Kirgistan.
http://www.dkk-verein.com/