Länderinformationen Äquatorialguinea

Hauptstadt Malabo
Fläche 28.051 km²
Einwohnerzahl 1,4 Millionen
Regierungssystem Republik
Religion 87 % römisch-katholisch, 5 % Protestanten, traditionelle Religionen
Amtssprache Spanisch, Französisch, Portugiesisch
Währung CFA-Franc BEAC
Zeitzone UTC + 1
Internet-TLD .gq

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas. 

Die Impfnachweis- und PCR-Testpflicht bei Einreise wurden am 22. März 2023 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Ausreise und Transit
Bei Reisen in Zielländer, die einen PCR-Test verlangen, müssen Reisende bei Ausreise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte. 

Beschränkungen im Land
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Diese Ausgangssperre wird verstärkt von der Polizei kontrolliert.

Empfehlungen

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.  
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen, gelegentlich gibt es auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach zehn Jahren verlangt. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Virale hämorrhagische Fieber
Am 8. Juni 2023 gab die Weltgesundheitsorganisation das Ende des Ausbruchs von Marburg-Fieber von Winter/Frühjahr 2023 in Äquatorialguinea bekannt, nachdem für über 42 Tage keine neuen Fälle bekannt wurden.

Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen (Gelbfieber, Ebola- und Marburg-Virus u.a.) ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Für alle hämorrhagischen Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.

  • Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.
  • Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
  • Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Ansammlungen dieser Tiere.
  • Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“).
  • Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
  • Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein.
Bei Einreise muss ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgelegt werden, siehe Gesundheit.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Es wird empfohlen, das Visum einen Monat vor Antritt der Reise zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie bei der Botschaft Äquatorialguineas.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Äquatorialguinea sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Äquatorialguinea finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Äquatorialguinea.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Äquatorialguinea genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Äquatorialguinea finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Äquatorialguinea.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Äquatorialguinea gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Äquatorialguinea ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.