Länderinformationen Botsuana

Hauptstadt Gaborone
Fläche 581.730 km²
Einwohnerzahl ca. 2,3 Millionen
Regierungssystem Republik mit Präsidialverfassung
Religion 49,2 % örtliche traditionelle Glaubensrichtungen, 29 % Protestanten, 11,8 % Afrikanische Christen, 9,4 % Katholiken, 0,6 % andere
Amtssprache Englisch, Setswana
Währung Pula
Zeitzone UTC + 2
Internet-TLD .bw

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Die Fluggesellschaften erteilen nähere Auskünfte zu den Beförderungsbedingungen.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark mit Oberzentrum Kasana, Ghanzi, Ngamiland, Tutume Distrikt,Moremi-Wildreservat), in der Regenzeit von November bis Mai. In der Trockenzeit von Juni bis Oktober ist das Risiko dort geringer. S. auch Malaria.

Von November bis Mai besteht auch ein geringes Malariarisiko in den weiter östlich und südöstlich gelegenen Landesteilen in den Grenzgebieten zu Simbabwe (Regionen Bobirwa und Selebi-Phikwe) einschließlich Francistown und Palapye.

Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist hingegen ein gültiges Visum erforderlich. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird wie auch für Aufenthalte über 90 Tage oder Arbeitsaufnahme die vorherige Einholung eines Visums und dazu die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Botsuana sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Botsuana finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Botsuana.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Botsuana genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Botsuana finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Botsuana.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Botsuana gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Botsuana ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.