Länderinformationen Komoren

Hauptstadt Moroni
Fläche 2.236 km²
Einwohnerzahl 851.000
Regierungssystem Präsidialregime, Föderale islamische Republik
Religion 99 % Staatsreligion: sunnitischer Islam, kleine Minderheit indische Ismailiten (Schia), katholisch-karitative Missionstätigkeit; ca. 1 % Christentum
Amtssprache Komorisch, Französisch, Arabisch
Währung Komoren-Franc
Zeitzone UTC+3
Internet-TLD .km

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Komoren.

Reisende ab 12 Jahren, die den Nachweis eines vollständigen Impfschemas gegen COVID-19 erbringen, müssen bei Einreise in die Komoren keinen RT-PCR-Test vorweisen.

Für Reisende in die Komoren, die kein vollständiges Impfschema vorweisen können, ist der Nachweis eines negativen RT-PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, weiterhin obligatorisch.

Ausreise und Transit
Für Reisende mit dem Nachweis eines vollständigen Impfschemas gegen COVID-19 ist kein RT-PCR-Test bei Ausreise erforderlich, sofern er im Zielland nicht als Reisedokument verlangt wird.

Für Reisende, die kein vollständiges Impfschema nachweisen können, ist die Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, unabhängig vom Reiseziel erforderlich.

Empfehlungen

  • Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen und kontaktieren Sie die jeweilige Fluggesellschaft, um den Status des Fluges und die Abflugbedingungen zu überprüfen.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der komorischen Regierung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Moroni.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Seit dem 1. Januar 2020 soll bei Einreise der Nachweis von Impfungen gegen Gelbfieber und Meningokokken ACWY vorgeschrieben sein. Eine offizielle Bestätigung dieser Impfvorschriften durch die zuständigen Behörden steht allerdings noch aus.

  • Erkundigen Sie sich ggf. hinsichtlich möglicher Pflichtimpfungen individuell bei der zuständigen Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

  • Reisepass:  Ja
  • Vorläufiger Reisepass:  Ja
  • Personalausweis:  Nein
  • Vorläufiger Personalausweis:  Nein
  • Kinderreisepass:  Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore kostet ca. 30 EUR. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets sowie eines Nachweises über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (mind. 30 EUR/Tag) und Nachweis/Adresse des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumsverlängerung ist möglich. Zuständige Auslandsvertretung für Deutschland ist die Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen auf die Komoren sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen auf den Komoren finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Komoren.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender auf den Komoren genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung auf die Komoren finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter auf den Komoren.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit auf die Komoren gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich auf den Komoren ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.