Länderinformationen Sambia

Hauptstadt Lusaka
Fläche 752.614 km²
Einwohnerzahl ca. 17,9 Millionen
Regierungssystem Präsidentielle Demokratie
Religion Christen (ca. 95,5 %): 75,3 Protestanten, 20,2 % römisch-katholisch; Anhänger traditioneller afrikanischer Religionen; 0,5 % Muslime, Hindus, Buddhisten, Bahais
Amtssprache Englisch
Währung Kwacha
Zeitzone UTC + 2
Internet-TLD .zm

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der sambischen Botschaft.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.

Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird eine Auffrischimpfung vier Wochen bis zwölf Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können seit Januar 2023 unabhängig vom Reisezweck visumfrei nach Sambia einreisen. Bei Einreise muss ein gültiges Rückflugticket, sowie Nachweis einer ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Sambia mitgeführt werden. Für die ersten 30 Tage des Aufenthalts wird bei Einreise kostenfrei ein Stempel im Reisepass ausgestellt. Dieser kann vor Ort für Touristen oder Besucher max. zwei Mal für jeweils 30 Tage kostenfrei verlängert werden.

Visum für längerfristige Aufenthalte
Zwar können deutsche Staatsangehörige seit Januar 2023 unabhängig vom Reisezweck visumfrei nach Sambia einreisen. Vor Ablauf der ersten 30 Tage des Aufenthaltes ist jedoch vor Ort eine entsprechende Genehmigung je nach Aufenthaltszweck zu beantragen. Informationen dazu bietet die Webseite der Zambia Immigration. Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder Reisezwecke, die über einen reinen Aufenthalt als Tourist oder Besucher hinausgehen, können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden. In der Regel wird allerdings auf die Möglichkeit der visumsfreien Einreise und die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen vor Ort verwiesen. 

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Sambia sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Sambia finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Sambia.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Sambia genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Sambia finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Sambia.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Sambia gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Sambia ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Raise a Smile
Raise a Smile ist eine gemeinnützige Kinderhilfsorganisation. Wir unterstützen Waisen und andere benachteiligte Kinder in verschiedenen Projekten in Sambia. Dabei liegt unser Fokus auf Bildung.
http://www.raise-a-smile.org/de/home.html