Länderinformationen Somalia

Hauptstadt Mogadischu
Fläche 637.657 km²
Einwohnerzahl 15,4 Millionen
Regierungssystem Parlamentarische Demokratie mit starker Stellung des Präsidenten und wachsender Rolle der Bundesstaaten
Religion Fast ausschließlich sunnitische Muslime, davon sind etwa 80 % Schafiiten und 20 % Hanafiten. Die wenigen christlichen Somalier gehören der äthiopisch-orthodoxen Tewahedo-Kirche an
Amtssprache Somali, Arabisch
Währung Somalia-Schilling
Zeitzone UTC+3
Internet-TLD .so

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Bei Einreise auf dem Luftweg bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

  • Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.

Terrorismus
In Somalia werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern – zum Teil auch in Puntland und in geringem Maße in „Somaliland“. Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.

Seit August 2022 führen somalische Sicherheitskräfte/Milizen unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union (ATMIS) eine groß angelegte militärische Operation gegen al-Shabaab im Zentrum des Landes durch. Die Kämpfe konzentrieren sich hauptsächlich auf die föderalen Gliedstaaten HirShabelle und Galumdug. Militärische Auseinandersetzungen finden in geringerem Maßstab auch in den südlicheren föderalen Gliedstaaten South West State und Jubaland statt. Die militärischen Operationen der somalischen Streitkräfte sollen intensiviert werden. Im Gegenzug verübte al-Shabaab in Regionalhauptstädten und in Mogadischu vermehrt verheerende Anschläge. Beim bisher schwersten Anschlag seit 2017 wurden im Oktober 2022 in der Nähe des Bildungsministeriums in Mogadischu über 100 Personen durch die aufeinanderfolgende Explosion zweier Sprengsätze getötet, über 300 Personen erlitten Verletzungen.

Im November 2022 forderte ein Anschlag auf das Hotel „Villa Rose“ 10 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Am 1. Februar 2023 wurde der abgesicherte Bereich des internationalen Flughafens mit Mörsern beschossen, mehrere Soldaten der Afrikanischen Union (ATMIS) wurden zum Teil schwer verletzt.

Weitere Anschläge in vergleichbaren Dimensionen als Reaktion auf die aktuelle militärische Offensive der Regierung gegen al-Shabaab können nicht ausgeschlossen werden. 

In „Somaliland“ kommt es insbesondere in der Region Sool und Sanaag um die Stadt Las Anod seit Februar 2023 zu militärischen Auseinandersetzungen, die immer wieder aufflammen und bereits zu zahlreichen Toten und über hunderttausenden Vertriebenen geführt haben.

Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor.

Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen an allen Überlandstraßen immer wieder errichtet.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Masern
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Poliomyelitis
Die WHO hat Somalia aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten wie z.B. aus Europa oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land empfohlen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Gelbfieber und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise bei einer somalischen Auslandsvertretung wie der Botschaft von Somalia in Berlin beantragt werden muss. Die Ausstellung eines Visums „on arrival“ an den internationalen Flughäfen Somalias ist in der Regel möglich, wird jedoch aufgrund häufig fluktuierender Bestimmungen nicht empfohlen. In solchen Fällen wird eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks, der geplanten Aufenthaltsdauer sowie zur Benennung eines Bürgen für die Dauer des Aufenthalts verlangt. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.

In dem nach Unabhängigkeit strebenden „Somaliland“ kann für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ein Visum bei Einreise an den Flughäfen in Berbera, Borema, Burao, Erigavo und Hargeisa „on arrival“ beantragt werden. Es wird hierfür in aller Regel eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks verlangt, ohne die die Einreise verweigert werden kann. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.

Somalische Auslandsvertretungen unterstehen der zentralen Bundesregierung von Somalia. Die Gültigkeit der von diesen Vertretungen ausgestellten Visa für nicht von der Bundesregierung kontrollierte Gebiete wie „Somaliland“ ist nicht sichergestellt.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Somalia sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Somalia finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Somalia.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Somalia genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Somalia finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Somalia.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Somalia gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Somalia ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Aktive Jugend e. V.
Aktive Jugend e.V. hat sich im Jahre 2006 in Somalia für Bildung, Jugendarbeit und reines Trinkwasser eingesetzt. Somalia ist ein Land, das von vielen vergessen oder sogar aufgegeben zu sein scheint. Ein Land, das im Sumpf des Bürgerkriegs zu versinken droht. im Jahre 2007 hat Aktive Jugend e.V. seine Aktivitäten in Kenia, Äthiopien bis zu Bangladesch erweitert.
https://www.aktivejugend.de/