Länderinformationen Kuwait

Hauptstadt Kuwait
Fläche 17.818 km²
Einwohnerzahl 4,2 Millionen
Regierungssystem Erbliches Fürstentum (Emirat), Monarchie mit parlamentarischer Beteiligung
Religion Überwiegend muslimisch (65 % Sunniten und 35 % Schiiten), Islam: Staatsreligion, 6 % römisch-katholisch, 9 % andere christliche Konfessionen, Hindus und Parsen
Amtssprache Arabisch
Währung Kuwait-Dinar
Zeitzone UTC+3
Internet-TLD .kw

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait. 

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. 

Beschränkungen im Land
Für Personen mit COVID-19-Symptomen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Sollte während des Aufenthaltes in Kuwait eine Infektion mit COVID-19 eintreten bzw. nachgewiesen werden, ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgeschrieben.

Empfehlungen

  • Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums, auch auf Twitter.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-ACWY und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Deutsche Staatsangehörige können gegen eine Gebühr von ca. 10 EUR auch Visa bei Ankunft am Flughafen erhalten.

Ausländer, die ein gültiges Visum/gültigen Aufenthaltstitel für Kuwait besitzen, können einreisen.

Arbeitsaufnahme
Beantragung von Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme bei den zuständigen kuwaitischen Behörden („immigration“ im Innenministerium) ist möglich.

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Kuwait sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Kuwait finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Kuwait

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Kuwait genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Kuwait finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Kuwait.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Kuwait gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in Kuwait ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsch-Arabische Gesellschaft e. V.
Ziel der Deutsch-Arabischen Gesellschaft (DAG) ist der kontinuierliche Ausbau der deutsch-arabischen Freundschaft. Sie ist die deutsche Vereinigung, die sich um die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Arabischen Welt bemüht und sich zugleich der Intensivierung des kulturellen Austausches widmet.
https://www.d-a-g.de/index.php?id=100