Die Sachleistungsaushilfe in EU-, EWR- und Abkommenstaaten
Über eines muss sich der Leser im Vorfeld eines beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes im Klaren sein:
Die im Inland auf Grund gesetzlicher Vorschriften, von Verträgen und Absprachen bewährten Verfahren zur Betreuung von verletzten und erkrankten Personen können bei einem Aufenthalt der Betroffenen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gleichermaßen angeboten oder durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit den verschiedenen Sozialversicherungsabkommen ist darauf hinzuweisen, dass in diese teilweise auch die Unfallversicherung einbezogen ist. Diese Regelungen ermöglichen aushilfsweise Erbringung von Leistungen der Heilbehandlung.
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