Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
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Der Rücktransport nach Deutschland

Die Kosten eines aus medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransports in das Inland nach Arbeitsunfall/Berufskrankheit sind grundsätzlich vom zuständigen Unfallversicherungsträger zu tragen.

Wichtig:
Um spätere Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der medizinischen Indikation zur Rückkehr und der zu wählenden Transportart zu vermeiden, wird eine vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger per telex, E-Mail oder Telefax dringend empfohlen. Bei der Beurteilung sollte der Betriebsarzt beteiligt werden.

 



Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig.

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.  

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