Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
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Privatunfälle, Familienangehörige, unfallunabhängige Erkrankungen

Erleiden versicherte Personen einen Unfall oder ziehen sie sich eine Erkrankung zu und fehlt es am Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit – also ein Privatunfall oder eine unfallunabhängige Erkrankung -, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem zuständigen Träger der deutschen Unfallversicherung. Ein Versicherungsschutz kann jedoch über die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung bestehen (z. B. ambulante und/oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen).

Familienangehörige, die den im Ausland beschäftigten Versicherten während seines Aufenthaltes begleiten, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz der deutschen Unfallversicherung.

Eine Ausnahme gilt für Ehegatten eines Selbstständigen bzw. Unternehmers, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich an diesen gebunden ist, und während des beruflichen Auslandsaufenthaltes begleitet.

TIPP:
Die Dr. Walter GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer privaten Auslandsversicherung für Krankheit und/oder Unfall einschließlich Rücktransport nach Deutschland.



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