Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
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Versicherungszeiten

Zusammenrechnung

Kann eine Zusammenrechnung von deutschen und ausländischen Versicherungszeiten erfolgen?

Ja das geht, und zwar so:
Jeder EU/EWR-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Regelungen.

Um die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die in anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt wurden, mit den deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.

Achtung:
Doppelt belegte Zeiträume zählen jedoch nur einmal.

Es muss mindestens ein deutscher Beitrag gezahlt worden sein, um die Wartezeit zu erfüllen. Auch die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) können durch Zeiten in anderen EU/EWR-Staaten erfüllt werden.



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