Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
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Deutsche Rentenzahlung ins Ausland

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten Deutsche ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe.



Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebiet-Beitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrenten-Gesetz), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen.

 



Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig.

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.  

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