Deutsche Rentenzahlung ins Ausland
Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten Deutsche ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe.
Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebiet-Beitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrenten-Gesetz), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen.
Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig, Fachberater Sozialversicherung. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Angabe oder ein Vordruck nicht auf dem aktuellsten Stand ist.
