Innerhalb der EU
Allgemeine Regelungen bei einem Aufenthalt innerhalb EU/EWR
Bei einem Aufenthalt innerhalb der EU bzw. des EWR gelten im Wesentlichen die folgenden Grundsätze:
1.)
Die Angehörigen aller Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden bei der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften eines EU/EWR-Staates gleich behandelt. Das gilt auch für Angehörige anderer Staaten, die in der EU leben.
2.)
Die in den EU/EWR-Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten werden in jedem Staat zusammengerechnet und in der Regel für die Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt.
3.)
Jeder EU/EWR-Staat zahlt nur eine Leistung aus seinen Versicherungszeiten.
4.)
Die Staatsgebiete der EU/EWR-Staaten werden für die Rentenzahlung einander gleichgestellt.
Die EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 wirken sich auf Arbeitnehmer, beamte, Selbständige und Studierende sowie ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen aus. Sie gelten aber auch für Flüchtlinge und Staatenlose, die in EU/EWR-Staaten leben.
Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig.
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