Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
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Wiederholte Arbeitssuche

Die erneute Leistungsmitnahme zur Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz ist erst möglich, wenn nach der letzten Inanspruchnahme der Leistungsmitnahme eine unselbständige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, die zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führte, gleich in welchem Staat, ausgeübt wurde.

Hinweis:
Die Erfüllung einer neuen Anwartschaftszeit nach deutschen Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich



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