Rückkehr nach Deutschland
Stellen Sie fest, dass Sie im anderen Mitgliedstaat keine Arbeit finden und wollen deshalb wieder in Deutschland Leistungen beziehen, erhalten Sie diese nur dann, wenn Sie innerhalb des Zeitraums, für den Sie im anderen Mitgliedstaat deutsche Leistungen beanspruchen können, zurückgekehrt sind.
Bitte kehren Sie deshalb so schnell wie möglich zurück, wenn Sie feststellen, dass Sie im anderen Mitgliedstaat keine Arbeit finden. Wenn Sie diesen Rat nicht befolgen, müssen Sie damit rechnen, dass die deutsche Agentur für Arbeit die Weiterbewilligung der Leistungen auch dann verweigert, wenn Sie wegen später eintretender Hindernisse (z. B. eine Erkrankung) während Ihres weiteren Aufenthaltes im anderen Mitgliedstaat nicht rechtzeitig zurückkehren können.
Kehren Sie innerhalb des Mitnahmezeitraums zurück, wird ein noch bestehender deutscher Leistungsanspruch vom Tag der erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung an wiederbewilligt. Die Anspruchsdauer wird um die Tage des Leistungsbezuges im Ausland gekürzt. Der Leistungsbezug im Ausland soll vom ausländischen Träger auf dem Vordruck E 303/5 (ist im Formularsatz E 303 enthalten) bescheinigt werden. Es ist ratsam, sich den Leistungsbezug unmittelbar vor der Ausreise vom ausländischen Arbeitsamt bescheinigen zu lassen und die Bescheinigung der deutschen Agentur für Arbeit bei der Antragstellung nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Nehmen Sie im Staat der Arbeitssuche eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf und kehren Sie nach Beendigung dieser Beschäftigung nach Deutschland zurück, ist keine Rückkehrfrist zu beachten. Ein noch bestehender Anspruch kann aber auch hier nur nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung bewilligt werden. Der Anspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre vergangen sind.
Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig, Fachberater Sozialversicherung. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Angabe oder ein Vordruck nicht auf dem aktuellsten Stand ist.
