Deutsche im Ausland e. V. (DIA)
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Leistungshöhe und Auszahlung

Die Leistungen werden in gleicher Höhe wie in Deutschland gezahlt.

Die Leistungen werden durch den ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung in der Landeswährung nach dem Zahlungsverfahren des ausländischen Trägers ausgezahlt.

Leistungen, die vom zuständigen träger im Land der Arbeitssuche nicht ausgezahlt worden sind, können von der deutschen Agentur für Arbeit in der Regel nicht nachgezahlt werden.



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