Arbeitsuche im EU-Ausland mit dem Vordruck E 303
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten dort weiter beziehen.
Sie müssen die Leistungsmitnahme vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) eine Bescheinigung E 303 aus. Diese Bescheinigung benötigen Sie, um Ihre Leistungsberechtigung gegenüber dem ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung nachzuweisen.
Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig.
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