Reiseabbruchversicherung
Sie haben Ihre Reise bereits angetreten und erleiden einen Unfall oder erkranken plötzlich? Dann können Sie mit einer Reiseabbruchversicherung den finanziellen Konsequenzen gelassen entgegen blicken.
Es könnte auch passieren, dass jemand aus Ihrer Familie zu Hause in Deutschland plötzlich erkrankt. Es gibt immer wieder Fälle, wo der Reisende leider seinen Urlaub oder seinen längerfristigen Auslandsaufenthalt abbrechen muss. Damit das aber nicht in einem finanziellen Fiasko endet, sollten Sie eine Reiseabbruchversicherung im Gepäck haben. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel die Übernachtungskosten, die Sie nun nicht mehr in Anspruch nehmen können, restlos zurückerstattet bekommen. Auch andere Mehrkosten, die wegen Abbruch des Auslandsaufenthaltes auf einen zukommen können, wie teurere Flugkosten, weil kein Charterflug, sondern nur ein Linienflug zu haben ist, kann die Versicherung erstatten.
Ebenso gilt der Versicherungsanspruch auch bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes, wenn Sie z.B. Ihren Partner, der plötzlich schwer erkrankt ist, im Ausland betreuen müssen.
Zusätzlich ist die Notfall-Assistance-Zentrale der Versicherung für Sie da, wenn die Rückreise organisiert werden muss. Sie hilft Ihnen dabei.
Der Vorteil beim Abschluss einer Reiseabbruchversicherung liegt auch darin, dass man diese erst bei Reisebeginn abschliessen muss.
Unser Tipp für Ihre Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung der Hanse-Merkur ist Ihre Urlaubsgarantie! Wir empfehlen Ihnen diese Versicherung, die sie bis zum Reiseantritt abschließen können.
Die Reiseabbruchversicherung der Hanse-Merkur gilt weltweit bis 93 Tage Reisedauer.


