Versicherung für Au-pairs im Ausland
Egal ob Sie in Deutschland gesetzlich oder privat versichert sind, Sie müssen sich um einen umfassenden Auslandsversicherungsschutz kümmern. Denn auch wenn Ihre Versicherung im EU-Ausland eine ärztliche Notfallversorgung übernimmt: Oft gelten Sonderregelungen für Au-pair-Beschäftigungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt z. B. keine Kosten für den Kranken-Rücktransport aus dem Ausland. Bei privaten Versicherungen muss das im Vertrag explizit vereinbart werden. Und außerhalb der EU besteht meist nur eingeschränkter oder gar kein Schutz von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie brauchen daher auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung, die die oft hohen Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland deckt.
Sonderfall Au-pair Haftpflicht
Klären Sie vor Beginn Ihrer Reise unbedingt folgende Fragen:
- Gilt Ihre Privathaftpflicht (ggf. die Ihrer Eltern) für die Dauer der Reise auch im Ausland?
- Sind auch Schäden aus der Au-pair-Tätigkeit abgesichert?
Besteht kein ausreichender Schutz, sollten Sie eine Versicherung wählen, die neben der Auslandskrankenversicherung auch die Privat- und Berufs-Haftpflicht für Au-pairs abdeckt.
Versicherungstipp für Au-pairs
Wir empfehlen für Au-pair-Aufenthalte im Ausland die Reiseversicherung PROTRIP. Neben der reinen Auslandskrankenversicherung ist in diesem Tarif auch die Kombination Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung möglich.
Die Versicherungsseiten von www.deutsche-im-ausland.org werden von der Dr. Walter GmbH, betreut. Die Dr. Walter GmbH ist ein Versicherungsmakler mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid bei Köln und seit über 50 Jahren Experte für die Versicherung von privaten und geschäftlichen Auslandsaufenthalten.


