News | 10.06.2010Änderungen im Sozialversicherungsrecht in EuropaNeues Europarecht = neue FormulareSeit dem 1. Mai 2010 gibt es ein neues Formblatt, das es bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Ausland auszufüllen gilt.
Alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und Beamten, die in den EU-Ländern arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten das Formblatt "A 1". Das neue Formblatt dient z. B. In Österreich, den Niederlanden, Belgien, Frankreich usw., als Nachweis, dass für die entsendete Person ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Umgekehrt bedeutet es z. B., dass für eine aus den Niederlanden nach Deutschland entsandte Person bei Vorlage des "A 1" und bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses hier die niederländischen Sozialversicherungsvorschriften Anwendung finden. Das neue Formblatt "A 1" ist für alle Beteiligten, Behörden und Gerichte bindend.
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Autor: Ulrich Männig - Fachberater Sozialversicherung |
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