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News | 18.10.2011

Erleichtere Joint-Ventures für Deutschland und China


Musterklauseln erarbeitet - Kommentierte Fassung wird zum Jahreswechsel 2011/2012 vorgelegt

Die deutsch-chinesischen Joint Venture - Musterklauseln, erarbeitet durch die deutsch-chinesische Wirtschaftskommission unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums und des chinesischen Ministry of Commerce, wurden am 28.6.2011 durch Bundeswirtschaftsminister Rösler und Handelsminister Chen Deming unterzeichnet und stehen zum Download bereit.


Die Joint Venture - Musterklauseln, nach dem deutsch-chinesischen Standardvertrag für Liefergeschäfte und dem deutsch-chinesischen Standardvertrag für Know How- und Patentlizenzen das dritte in offiziellen Verhandlungen erarbeitete Vertragsdokument, das von Germany Trade & Invest veröffentlicht wird, dienen der Erleichterung des Abschlusses von Joint Venture - Verträgen zwischen deutschen und chinesischen Partnern.

Die Klauseln regeln umfassend Errichtung, Betrieb und Beendigung eines Joint Ventures und decken auch wesentliche Fragestellungen wie die Übertragung von Anteilen, den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Wettbewerbsverbote ab.


Eine Kommentierung und Erläuterung der wichtigsten Vertragsklauseln, insbesondere zu Kündigungsrechten und denkbaren Lösungen bei Fehlschlagen eines Joint Ventures, ist in Arbeit. Sie wird für die Anwendung der Musterklauseln in der Praxis wertvolle Informationen enthalten und sollte künftig Grundlage eines jeden Joint-Venture-Vertrages zwischen deutschen und chinesischen Geschäftspartnern sein.

Die kommentierte Fassung wird voraussichtlich Ende 2011 vorliegen und sodann von Germany Trade & Invest veröffentlicht.


Weitere Informationen: Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M., Tel.: 0228/24993-432, Email: frauke.schmitz-bauerdick@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht


Autor: Germany Trade & Invest


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